Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 51. (2004)

ORTLIEB, Eva: Die „Alten Prager Akten“ im Rahmen der Neuerschließung der Akten des Reichshofrats im Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien

Eva Ortlieb Außerdem haben sich Stücke aus der einschlägigen Korrespondenz62 sowie eine Reihe von Übernahmebestätigungen der Adressaten der Transporte erhalten.63 Groß hat bereits auf die Sendungen von 1661, 1662, 1667, 1714, 1732, 1743, 1767 und 1768 hingewiesen. Weitere Abgaben lassen sich für die Jahre 1646, 1741, 1747 und 1754 nachweisen. Auch an Ort und Stelle sind die Akten immer wieder benutzt worden. Zusätzlich zu dem von Groß notierten kaiserlichen Befehl an die Reichshofräte Dr. Johann Söldner und Dr. Georg Ludwig Lindenspür, ein Verzeichnis der in Prag deponierten Akten anzulegen,64 ist in diesem Zusammenhang beispielsweise an die Bemühungen des Reichshofrats Dr. Johann Anton Popp in den 1630er Jahren zu erinnern, ein Gutachten über die Frage der Reichspfandschaften und Reichslehen zu erstellen. Popp hat dazu auch Akten aus der Prager Registratur angefordert.65 Dass man sich der Bedeutung des Prager Materials bewusst war, zeigt das Benutzungsverbot für den kurbayerischen Geheimen Rat Frhr. von Ickstatt aus dem Jahr 1763, der keinerlei Gelegenheit erhalten sollte, Beweise für die bayerischen Ansprüche im bayerisch­böhmischen Grenzstreit zu ermitteln.66 Während die gemäß den Verzeichnissen des 17. und 18. Jahrhunderts in Prag aufbewahrten, heute nicht mehr in den APA liegenden Reichshofratsakten der deutschen Expedition also wahrscheinlich bereits während des Bestehens der Kanzleifiliale nach Wien geschickt wurden — und dementsprechend z. T. heute in anderen Serien des Reichshofratsarchivs (Antiqua, Judicialia miscellanea) liegen - oder durch ungünstige Lagerungsbedingungen bzw. auf einem der zahlreichen Transporte schlicht zugrundegegangen sind, bleibt lediglich zu vermuten, wie es zu den enormen Zuwächsen gekommen ist, die der Vergleich zwischen den APA und den älteren Repertorien der Prager Akten ausweist. Nur ein geradezu verschwindend kleiner Teil der heutigen APA lässt sich in die Zeit des Filialarchivs zurückverfolgen. Vorstellbar ist zum einen, dass in Prag Akten zurückgeblieben sind, die anlässlich der späteren, gelegentlichen Aufenthalte des kaiserlichen Hofs - einschließlich der RK und des 62 RHR, Verfassungsakten, Reichshofkanzlei 42, Nr. 36 (1646), Nr. 37 (1741, 1747, 1754); ebenda, 43, Nr. 38 (1768), Nr. 39 (1766-1771); ebenda, 44a, Nr. 46 (1754, 1758, 1763). 63 AB (alt) 123 (1732, 1743); RHR, Verfassungsakten, Reichshofkanzlei 42, Nr. 37; ebenda, 43, Nr. 39. 64 Kaiserliches Dekret 1645 03 02: RHR, Verfassungsakten, Reichshofkanzlei 35, Nr. 8. 65 E b e n d a, Nr. 3a. 66 Befehl an den Prager Registrator Rubner 1763 09 13: RHR, Verfassungsakten, Reichshofkanzlei 44a, Nr. 46. Vgl. auch e b e n d a, 42, Nr. 37. 610

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