Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 51. (2004)
ORTLIEB, Eva: Die „Alten Prager Akten“ im Rahmen der Neuerschließung der Akten des Reichshofrats im Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien
DIE , ALTEN PRAGER AKTEN’ IM RAHMEN DER NEUERSCHLIESSUNG DER AKTEN DES REICHSHOFRATS IM HAUS-, HOF- UND STAATSARCHIV IN WIEN’ Eva Ortlieb 1. Die Neuerschließung der Akten des Reichshofrats Der Reichshofrat (RHR) hat in Forschung und interessierter Öffentlichkeit bisher nicht die Beachtung gefunden, die ihm als einem der beiden obersten Gerichte des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation und einem der Höchstgerichte in Europa,* 1 als Austragungsort der verschiedensten Konflikte und Träger der .Verrechtlichung’, als kaiserliche Behörde und Element der Reichsverfassung, aber auch als Adressat von Beweismitteln wie Urkundenabschriften, Genealogien oder Karten zukommt. Dies ist umso erstaunlicher, als dem zweiten Höchstgericht des Alten Reichs, dem Reichskammergericht (RKG), durchaus reges Interesse entgegengebracht wurde, sodass das RKG gelegentlich geradezu als das (einzige) oberste Reichsgericht erschien. Dabei hat die von verschiedenen Disziplinen betriebene wissenschaftliche Beschäftigung mit dem RKG ebenso wie mit anderen Gerichten gezeigt, welche interessante Quellengattung Gerichtsakten und verwandtes Material darstellen.2 Alle im folgenden zitierten Aktenstücke stammen aus dem Österreichischen Staatsarchiv, Abt. Haus-, Hof- und Staatsarchiv [in Hinkunft: HHStA], Abkürzungen: AB = Archivbehelf; APA = Alte Prager Akten; AVA = Österreichisches Staatsarchiv, Abt. Allgemeines Verwaltungsarchiv; MEA = Mainzer Erzkanzlerarchiv; MÖStA = Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs; RHR = Reichshofrat; RHRO = Reichshofratsordnung; RI = Regesta Imperii; RK = Reichshofkanzlei; RKG = Reichskammergericht. 1 Vgl. den Sammelband Oberste Gerichtsbarkeit und zentrale Gewalt im Europa der frühen Neuzeit. Hrsg, von Bernhard Diestelkamp. Köln, Weimar, Wien 1996 (Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich 29). 2 Das zeigen etwa die in den .Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich’ publizierten Studien, die sich unter anderem mit Gerichtsordnungen, Prozeßformen und Personalfragen, mit Untertanen-, Hexen- und Religionsprozessen beschäftigen. Einen knappen Forschungsüberblick zum RHR bieten Baumann, Anette - Ortlieb, Eva: Netzwerk Reichsgerichtsbarkeit. In: Ad Fontes. Europäisches Forum Junger Rechtshistorikerinnen und Rechtshistoriker Wien, 2001, S. 23-36, hier S. 28-34. Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 51/2004 593