Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 51. (2004)
STROMENGER, Arthur: „Sozialwissenschaftliche Nebenprodukte“ der Quellenforschung
Arthur Stromenger seine bitte gewähret habe, so hat man bedenken getragen, gedachten prinzen als wirklichen taufzeugen einzuschreiben.63 Erdel Samuel von 4 Jahr 7 monath u. 14 tag. Daß obiges kindt ist verunglückt worden auf der gaß gewesen, mit einen klein schlühtin64, er ist frisch und gesundt gewesen. Nach mittag % auf 2 uhr am sonnabent ist daß geschehen. Es wahr eine muthmaßung, es ist die spitalgaß herunter gefahren, ein wagen der beladen wahr mit holtz, und von den wagen soll das kindt einen stoß soll es bekommen haben, und in einer halben stund ist das kindt gestorben, daß überlassen wir gott, waß es ist ihm geschehen.65 Religiöses: Es liegt auf der Hand, dass Pfarrer dazu neigten, jene Ereignisse besonders zu vermerken, die für das religiöse Leben der Gemeinde ihrer Meinung nach von Bedeutung waren. Wahrscheinlich war damit auch eine gewisse Selbstdarstellung verbunden, weil anlässlich der periodischen Visitationen die geschilderten Sachverhalte den kirchlichen Vorgesetzten der Geistlichen automatisch bekannt wurden. Christianus. Dieser ist ein ein türkischer knab gewesen, welchen ein soldat, nemlich ein feldwebl, bey eroberung der vestung Neuheusei bekommen. Demselben hatt obgedachter Tobias Fümstein umb ein gewißes stuck gold erkaufft und ihm so lange in gottes furcht vermahnet und erzogen, bis er etliche schöne gebetlein erlehmet. Alß dann hat er ihn zur hayligen tauffe befördert. Darbay ist gesungen worden: Christ unser Herr zum Jordan kam. Nach embfahung des hayligen sacramt ist gesungen worden: Nun lob mein seel dem Herrn.66 Kiovsky/Rusznak. Bei diesem Paar hatt sich unterstehen wollen der hiesige capelan Selecky die copulation zu inhibieren, kunnte aber nicht nach seinem Willen ausrichten, daß sie in der catholischen kirchen copuliert wahren.67 Gegen Ende des 18. Jahrhunderts wurde den Pfarrern in Lemberg, Galizien, untersagt, bei Taufen von unehelichen Kindern die Namen der Väter einzuschreiben, es sei denn, sie hätten sich zum Kind bekannt. Die Begründung war, der Pfarrer sei stets auf die Aussagen der Mutter oder auf Gerüchte im Volk angewiesen, ein Umstand, der weder 63 Ev. PfA Levoca, Slowakei, KB 1788-1814, S. 197 = 20.8.1806. 64 Sicher: Schlitten. 65 Ev. PfA Levoca, Slowakei, KB 1775-1804, S. 92 = 14.2.1791. 66 Ev. PfA Levoca, Slowakei, KB 1686, S. 80 = 15.4.1686. 67 Ebenda, KB 1684-1775, S. 96 = 18.10.1751. - In diesen Jahren sind häufig Streitfälle mit dem katholischen Pfarrer vermerkt, wem das Recht bestimmter kirchlicher Handlungen zustand. Oft scheint es bloß um die Stolabgaben gegangen zu sein. 586