Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 49. (2001) - Quellen zur Militärgeschichte – 200 Jahre Kriegsarchiv

TEPPERBERG, Christoph: Das Militärmatrikelwesen in Österreich

Christoph Tepperberg Reichs-Kriegsministeriums - Marinesektion vom 3. Februar 1870 die Marine- matriken zu führen.*" Einführung der Legitimationsblätter - die Vorschrift von 1878 1875 waren in der k. k. Armee die „Legitimations-Blätter“ eingefuhrt worden.*' Das Legitimationsblatt war ein in einer Metallkapsel am Mann getragenes Papier­kärtchen, das im Kriegsfall - wie später die Erkennungsmarke - bei der Identifizie­rung der Gefallenen eine bedeutende Rolle spielte. Wegen der Verwertung dieser Legitimationsblätter für die Matrikelführung im Kriege war eine Änderung der Matrikelvorschrift von 1869 notwendig geworden. So wurde mit Zirkularverord­nung des Reichs-Kriegsministeriums vom 24. August 1878 die ,, Vorschrift über die Führung und Aufbewahrung der Militär-Tauf-, Trainings- und Sterbe-Bücher vom Jahre 1878“ publiziert.*2 Die Vorschrift enthält auch eine Regelung für die Behandlung der Duplikate der nicht-katholischen Militärseelsorger. Demnach waren die Duplikate der griechisch­orientalischen Militärkapläne jährlich abzuschließen und über den zuständigen Militärpfarrer an das Apostolische Feldvikariat weiterzuleiten, die Duplikate der evangelischen Militärprediger hingegen waren über das Vorgesetzte General- oder Militärkommando an das Reichs-Kriegsministerium einzusenden (ij§ 10 und 14). Die Vorschrift von 1887 In Folge der Allerhöchsten Entschließung vom 20. Juni 1887 wurde mit Zirku­larverordnung des Reichs-Kriegsministeriums vom 5. Juli 1887 eine „Dienst­vorschrift für die Militär-Geistlichkeit“ (Dienstbuch A-16,c) und eine neue „ Vorschrift über die Führung der Militär-Matrikeln “ (Dienstbuch J-l) publiziert.*’ Die Matrikelführung oblag nunmehr den Militärpfarrem und Militärkuraten, den exponierten katholischen und allen griechisch-orientalischen Militärkaplänen, dann jenen geistlichen Professoren, die mit der Seelsorge in den Militär-Erziehungs- und Bildungsanstalten betraut waren, sowie den evangelischen Militärseelsorgem und * 25 *" KA. Archiv der k. (u.) k. Kriegsmarine, KM/Marinesektion, I. Geschäftsgruppe, 27-3 aus 1870 (Karton 120); Normal-Verordnungsblatt für S. M. K r i egs - M a r i n e vom 25. Februar 1870, 111. Stück, Nr. 9, S. I - 9: „Vorschrift über die Führung und Aufbewahrung der Marine - Tauf-, Trauungs- und Sterbbücher“; vgl. auch Jäger-Sunstenau: Das Matrikenwe- sen in Österreich, S. 7; K i n z 1: Darstellung der historischen Grundlagen. S. 128. 81 Kohlhepp: Gesetz- und Normalien-Sammlung, Bd. 3, S. 1486, Nr. 1110 (KM, Abt. 14, Nr. 2131,22. November 1875). 82 NVBI. vom 30. August 1878, 42. Stück, Nr. 160, S. 205 - 218 (KM, Abt. 9, Nr. 5713, 24. August 1878); KA, AAFV, Karton 178. 83 Vorschrift über die Führung der M i 1 i t ä r-M a t r i k e 1 n . Wien 1887; KA, KM Präs. 34-6/4 aus 1887, Karton 769 (Präs. Nr. 3401); KA, Militärimpressen Nr. 4354 (1887); NVBI. vom 18. Juli 1887, 23. Stück, Nr. 97; Grießl: Kirchliche Vorschriften, S. 260 - 302; Wagner; Die k. (u.) k. Armee, S. 534 f.; Kinzl: Darstellung der historischen Grundlagen, S. 128. 80

Next

/
Thumbnails
Contents