Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 49. (2001) - Quellen zur Militärgeschichte – 200 Jahre Kriegsarchiv

TEPPERBERG, Christoph: Das Militärmatrikelwesen in Österreich

den in größeren Gamisonsorten mit der subsidiarischen Militärseelsorge betrauten Zivilgeistlichen (§ 1). Einführung der staatlichen Matrikelführung im Königreich Ungarn Im Königreich Ungarn wurde im Jahre 1894 mit Gesetzesartikel XXXIII die ob­ligatorische Zivilehe und die staatliche Matrikelführung (Zivilregisterführung) eingeführt. Daher waren ab dem 1. Oktober 1895 alle bei Militärpersonen sich ereignenden Geburten, Eheschließungen und Sterbetülle zunächst in die im jewei­ligen staatlichen Matrikelbezirk bestehende staatliche Standesmatrikel und dann erst in die zuständige Militärmatrikel einzutragen. Rechtswirksamkeit kam nur noch den staatlichen Zivilmatriken zu. Daher waren für ungarische Staatsbürger Matrikelauszüge aus Militärmatriken (Tauf-, Trauungs- und Totenscheine) nur noch für Standesfalle auszufertigen, die sich vor dem 1. Oktober 1895 ereignet hatten.84 Ab dem Jahre 1895 hatten die Militärseelsorger überdies an Stelle der bisher zu statistischen Zwecken angefertigten Nachweisungen über Geburten, Eheschließun­gen und Sterbefälle in Listenform nunmehr „Auszüge aus den Matrikelbüchem“ einzusenden,85 und im Jahre 1903 wurden die ungarischen staatlichen Matrikelfüh­rer beauftragt, den militärischen Kommanden an Stelle der bisherigen Exoffo- Matrikelauszüge so genannte „amtliche Bescheinigungen“ zu übermitteln.86 Auf dem Gebiet der heutigen Republik Österreich erfolgte die Einführung der staatlichen Matrikelführung erst mit 1. Jänner 1939, sodass hier die Pfarrämter bis zum 31. Dezember 1938 zugleich als Standesämter fungierten.87 88 Die letzte Vorschrift für die Militärmatrikelführung im Frieden Die letzte größere Veränderung in der Militärmatrikelführung der Monarchie brachte in Folge der Allerhöchsten Entschließung vom 2. September 1904 die neue ,, Vorschrift über die Führung der Militär-Matrikeln Die Matrikelführung oblag Das Militärmatrikelwesen in Österreich 84 KA, KM Präs. 34-9/1 bis 9/14 aus 1895, Karton 925; Wagner: Die k. (u.) k. Annee, S. 537; Teschner, Wolfgang: Militärmatrikenführung in Ungarn, ln: Österreichisches Standesamt. Fachzeitschrift für Personenstands-, Ehe- und Staatsbürgerschaftsrecht 34 (1980), S. 37 f.; vgl. auch Perger, Richard: Militärmatrikenführung in Ungarn (Rezension), ln: Adler. Zeitschrift für Genealogie und Heraldik 12 (XXVI), 3. Heft (1980), S. 84. 85 NVBI. vom 11. April 1895, 13. Stück, Nr. 71, S. 61 f. (KM, Abt. 9, Nr. 2658, 9. April 1895) 86 NVBI. vom 9. April 1903, 13. Stück, Nr. 50, S. 72 (KM, Abt. 9. Nr. 1205, 31. März 1903) 87 Am 2. Juli 1938 wurde die Verordnung über die Einführung des deutschen Personenstandsrechts (Personenstandsgesetz vom 3. November 1937) im Lande Österreich erlassen: Gesetzblatt für das Land Österreich vom 28. Juli 1938, Nr. 287, S. 1019 ff. (teilweise aufgehoben mit Staatsgesetz­blatt vom 28. Juni 1945, 10. Stück, Nr. 31, S. 53 f.). 88 Vorschrift über die Führung der Militär-Matrikeln. Wien 1904; KA, KM Präs. 34-12/4 aus 1904, Karton I 161 (Präs. Nr. 6551); NVBI. vom 28. September 1904, 33. Stück, 81

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