Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 48. (2000)

AGSTNER, Rudolf: Österreichische Konsulate in der Schweiz

Rudolf Agstner zum Bezüge der tarifmäßigen Konsulargebühren, oder sie beziehen nebst den Gebühren ein jährliches Dienstentgelt zur Bestreitung der Konsularauslagen, ohne jedoch auf ei­nen Ruhegenuß oder Versorgung von Seite des Staates irgend einen Anspruch zu ha­ben. Die Honorarkonsularfunktionäre wurden ihrem Range nach - so wie die effekti­ven - in Generalkonsuln, Konsuln, Vizekonsuln und Konsularagenten eingeteilt. Ein konkretes „Anforderungsprofil“ für k. k. (k. u. k.) Honorarkonsuln gab es nicht, allerdings hatte sich die Praxis herausgebildet, Honorarkonsularfunktionäre vorzugsweise aus dem Handelsstande zu wählen, wobei in erster Linie „die in der betreffenden Stadt ansässigen österreichischen oder ungarischen Staatsangehörigen in Berücksichtigung gezogen wurden.“ Dr. Leopold Neumann hatte in seinem 1854 erschienenen „Handbuch des Con- sularwesens“ vor der Bestellung von Kaufleuten zu Honorarkonsuln gewarnt. Der Kaufmann ist zu abhängig von der Regierung, die ihm einen Ehrentitel ohne Be­soldung ertheilt, und auf der anderen Seite von der Regierung des fremden Landes, eben weil sein Geschäft an dieses Land gebunden, und er gewöhnlich auch demselben als Unterthan angehört, nur zu sehr abhängig [...] Der Handel betreibende Consul ge­nießt weder bei den Behörden noch beim Publikum dieselbe Achtung wie der Consul, der nicht Kaufmann ist [...]. Im 1862 erschienenen Buch „Österreichs Consularwesen“ stellte Dr. Joseph Pis- kur erstmals fest, dass auf vielen auswärtigen Plätzen die Bestellung von unbesoldeten oder Honorar- Functionären, deren Befähigung von Fall zu Fall Gegenstand besonderer Erwägung bildet, genügt. Für diese stellte Piskur folgende Erfordernisse auf: Volljährigkeit, Ehrenhaftig­keit des Charakters, womöglich österreichische Staatsbürgerschaft, Kenntnis der Handels- und industriellen Verhältnisse sowie mehrerer Sprachen, günstige Ver­mögensverhältnisse, unabhängige soziale Stellung, empfehlende persönliche Ei­genschaften. Aus Piskurs Liste ergab sich, dass derartige Qualifikationen noch am ehesten durch Kaufleute erfüllt werden konnten. Obwohl nicht ausdrücklich angeführt, spielte auch das religiöse Bekenntnis des Bewerbers eine Rolle. Katholiken wurde meist der Vorzug gegeben. Es gab aller­dings Familien, deren Dienste als k. k. und k. u. k. Honorarkonsuln man gerne in Anspruch nahm - die Rothschilds, ln den 100 Jahren zwischen dem Wiener Kon­greß und dem Ersten Weltkrieg vertraten Mitglieder der Familie Rothschild den Kaiser von Österreich und Apostolischen König von Ungarn als Honorargeneral­konsuln in London, Paris und Frankfurt. Im Jahre 1818 bewarben sich die Brüder Rothschild um die Posten eines kaiserli­chen Konsuls in London und Paris. Am 3. März 1820 war Nathan von Rothschild zum k. k. Honorarkonsul, am 16. Jänner 1823 zum k. k. Honorargeneralkonsul in London bestellt worden. 1820 legte Kaiser Franz I. fest, „daß es als Regel zu ver­4

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