Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 47. (1999)

SAPPER, Christian: Kinder des Geblüts – die Bastarde Kaiser Rudolfs II.

Christian Sapper daher der Donna Carolina - nach dem Tod ihres Sohnes - nichts davon überlassen werden muß. Der langwierige und sicher teure Prozeß ist im Haus-, Hof- und Staatsarchiv auf ca. 800 Folien belegt.157 Am 4. Mai 1638 schreibt sie an Ferdinand III., daß sie nach dem Tod ihres Gat­ten und einzigen Sohnes vor ernsten finanziellen Problemen stehe. Von ihrem Hei­ratsgut hat sie erst 60 000 Gulden erhalten. Sie will ihr Geld oder ein Deputat wie ihre abgelebten Brüder Matthias und Karl.158 159 160 161 Als eines Römischen Kaysers natürli­che Tochter brauche sie das Geld, damit ich mich meinem Stand gemäß underhal- ten möge.159 Der Kaiser verfugt daraufhin, daß sie jährlich 4 000 Gulden als Depu­tat erhalten solle.1“ Die Bezahlung erfolgt, wie wir aus mehreren Schreiben aus verschiedenen Jahren von ihr erfahren, nur unregelmäßig. Danach hören wir einige Jahre nichts mehr von ihr. Erst aus dem Jahre 1647 ist ein Brief erhalten, der dafür umso merkwürdiger ist. Sie schreibt am 25. November aus Gent an einen ungenannten Erzherzog - vermutlich EH Leopold Wilhelm, der seit 1646 Statthalter der Niederlande ist - daß sie den kleinen Isaak befehlsgemäß nach Brüssel sende, damit er dort in die Dienste des Erzherzogs trete. Sie schließt mit den Worten: Ich empfehle [...] mich und meinen lieben Sohn in tiefster De­mut. 161 1655 taucht der kleine Sohn nochmals auf. Carolina verfügt am 19. August in Mecheln: Ich gib alle meine Güter und Kleinodien, welche sich nach meinem Tod finden wer­den, meinem kleinen Sohn, welcher bey mir ist. Im Fall ich kein Testament machen kann, soll dies für ein Codicill dienen.162 163 Bei dem kleinen Sohn handelt es sich um Nicolaus Eugen, der sich später Fürst von Cantecroy nennen wird. Er dürfte ein unehelicher Enkel - entweder von Caro­lina selbst - oder von ihrem Sohn Francois sein. Ein Sohn von Francois (gestorben 1629) kann es nicht sein, denn der wäre 1655 nicht mehr minderjährig. Nicolaus Eugen nennt Donna Carolina seine hochgeehrtiste Ahnfrau, sie nennt ihn ihren lieben Sohn.'a Auf keinen Fall ist er ein eheliches Kind, denn er kann sich beim Tode von Carolina nicht als legitimer Erbe ausweisen.164 1657 melden die Akten einen Prozeß, den die Marchesin Caroline d’Austria wegen ihres minderjährigen Sohnes, Fürsten von Cantecroy, beim Gericht von Mecheln führt165 - vielleicht kämpfte sie um seine Legitimierung. 157 HHStA, RHR, Judicialia Latina, Karton 105, Konv. 3. 158 HKA, HF, r. Nr. 261, 1638 Mai 4. 159 HKA, HF, r. Nr. 287, 1642 Jul 26 und RA 100 B, fol. 785. 160 HKA, HF, r. Nr. 267, 1638 Nov 14. 161 HKA, Beeriana 1, Konv. 8a, Stück 11. 162 HKA, HF, r. Nr. 380, 1663 Jan 22, fol. 15. 163 HKA, HF, r. Nr. 380, 1663 Jän 22, fol. 15-18. 164 HKA, HF, r. Nr. 377, 1662 Mai 11. 165 HHStA, FamA, Karton 84, fol. 71. 28

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