Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 47. (1999)
STÖGMANN, Arthur: Die Erschließung von Prozeßakten des Reichshofrats im Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien. Ein Projektzwischenbericht
Arthur Stögmann Entscheidungen: Hier werden alle Arten von Zwischen- und Endurteilen sowie anderweitigen Prozeßausgängen, soweit ermittelbar, eingetragen: Mandate, Reskripte, „Paritoriae“, Verordnungen von Kommissionen etwa zur Streitschlichtung, vota ad Imperatorem, Fristsetzungen, aber auch Vergleiche, Abweisungen, unresolvierte („liegengebliebene“) Fälle u. a. (13). Enthält - Vermerke: Beweismittel wie Urkunden, Abschriften, Amtsbücher, Rechtsquellen, Inventare, Karten, Pläne, Rechnungen, Verhörprotokolle etc. (14). Bemerkungen: Hier wird im Repertorium zumeist auf mit dem jeweils vorliegenden in Verbindung stehende Prozesse verwiesen. Diese Querverweise werden auch in die Datenbank eingetragen (15). Überlieferung: Hinweise auf den Aktenumfang, Aktenverluste, das Vorhandensein vorinstanzlicher Akten bei Appellationen, Angaben über die Prozeßsprache, wenn diese nicht deutsch ist (16). Von diesen Kategorien lassen sich mit Hilfe des Repertoriums die Kategorien 1 bis 7, 9 und 15 zur Gänze oder weitgehend, die Kategorien 11,13 und 16 zumindest teilweise erfassen. Lediglich die Erschließung der Kategorien 8 (Betraute Reichshofratsagenten), 10 (Streitgegenstand b), 12 (Vorinstanzen) und 14 (Enthält - Vermerke) muß zur Gänze dem Aktenstudium Vorbehalten bleiben. Die relativ große Zahl an Kategorien etwa im Verhältnis zu den insgesamt nur 8 Kategorien, die zur Verzeichnung der Münchener RKG-Bestände herangezogen werden42 43, erklärt sich aus praktischen Gesichtspunkten. Es erweist sich beim Arbeiten mit einer Datenbank als Vorteil, relativ viele Felder anzulegen, da die Einträge in diesen Feldern später relativ leicht zusammengefuhrt werden können, während der umgekehrte Weg (die Aufsplitterung von Feldern in einem bereits fortgeschrittenen Stadium der Datenaufnahme) schwieriger durchzuführen ist. Abgesehen von dieser technisch bedingten Abweichung gelten die Richtlinien zur Verzeichnung der RKG-Akten, wie bereits erwähnt, als Orientierungshilfe.45 Derzeit werden auch all jene Fälle in der Datenbank verzeichnet, für die die Akten aufgrund von Kassationen, Auslieferungen44, Kriegsschäden oder aus anderen Gründen verlorengegangen sind.45 c) Bisherige Einzelergebnisse Der erste Band des „Wolf sehen Repertoriums“, der den Bestand des Buchstabens A erfaßt, enthält insgesamt 1982 Fälle.46 Diese verteilen sich auf 341 Kartons „Decisa“ und 62 Kartons aus der „Oberen Registratur“. Eine vorsichtige Hoch42 Gebhardt und Hörner: Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Band 1, S. XX. 43 Ebenda. 44 Zu den Aktenauslieferungen nach 1806 siehe: Bittner: Gesamtinventar. Bd. I, S. 286 f. 45 Das sind derzeit ca. 70 Fälle. Vgl. Datenbank „RHR", Bericht „Fehlende Akten“. 46 Diese Zahl enthält auch die Fälle, für die keine Akten erhalten sind. 260