Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 47. (1999)

STÖGMANN, Arthur: Die Erschließung von Prozeßakten des Reichshofrats im Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien. Ein Projektzwischenbericht

Die Erschließung von Prozeßakten des Reichshofrats Gehaltsforderungen, Gratialsachen, Mandatsprozesse, Kommissionen, Judenpro­zesse, Restitutionsprozesse, Schuldprozesse und Zitationen.40 b) Aufbau der Datenbank „RHR“ Der Aufbau und die für die Texteingabe relevante Struktur dieser Datenbank wurde, basierend auf den Kriterien für die Verzeichnung der RKG-Akten, mit den am Gesamtprojekt beteiligten Wissenschaftern bzw. mit den Anforderungen für mögliche weitere Teil- und Folgeprojekten abgestimmt und umfaßt zur Zeit fol­gende Kategorien der Datenaufnahme: Laufende Inventarnummer innerhalb der Datenbank (1). Aktenserie: „Decisa“ bzw. „Obere Registratur“ (2). Nummer: Hier werden die moderne Kartonsignatur und in Klammer die alte, im Repertorium verzeichnete Registratumummer aufgenommen (3). Verzeichnis: Hier wird auf den jeweiligen Eintrag im Repertorium verwiesen (4). Name des Klägers / der Kläger (5). Name des / der Beklagten (6). Prozeßdauer: Hier werden alle zeitlichen Angaben verzeichnet, die sich im Repertorium finden, also auch etwa das Datum eines Konzepts, einer Bittschrift u. a. (7). Betraute Reichshofratsagenten (8). Streitgegenstand a: Der Prozeß wird in zeitgenössischer Bezeichnung in vollem Wortlaut gemäß der deutschen bzw. lateinischen Formulierung im Re­pertorium wiedergegeben, wobei alle Texte paläographisch transkribiert und le­diglich Eigennamen (Personen- und Ortsnamen) und Interpunktion normalisiert werden (9).41 Streitgegenstand b: Modernes Regest. Hier ist daran gedacht, in einem späte­ren Arbeitsschritt neben Prozeßanlaß und -Ursache auch die Grundlinien der Argumentation beider Parteien, die wichtigsten Stadien des Prozeßverlaufs und Endurteile oder Hinweise auf eine anderweitige Beilegung des Verfahrens nachzutragen (10). Prozeßform: Hier werden nicht nur juristische Kriterien wie „Mandatsprozeß, Appellation“ etc., sondern auch inhaltliche wie „Judenprozeß“ für die Eintra­gung herangezogen. Falls es im Rahmen einer Streitsache zur Verordnung einer kaiserlichen Kommission kam, wird dies auch an dieser Stelle (zusätzlich zu Entscheidungen) vermerkt (11). Vorinstanzen (12). 40 Zu den Vorteilen von aus Datenbanken generierten Findbüchem gegenüber solchen, die auf Textverarbeitung basieren, siehe Riegler: Neue Technologien, S. 100-104. 41 Die genetivischen Wendungen der Vorlage werden ebenfalls im Genetiv in die Datenbank aufge­nommen, z. B.: (puncto,) mandati, (puncto,) citationis (etc.). Diese Vorgehensweise entspricht der Verzeichnung der Akten des RKG im Hauptstaatsarchiv Stuttgart. Siehe: Brunotte, Alexander und Weber, Raimund J. (Bearb ): Akten des RKG im Hauptstaatsarchiv Stuttgart (A-D), Stutt­gart 1993, S. 60. 259

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