Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 47. (1999)
ARTL, Gerhard: Zur Tätigkeit des deutschen Militärattachés in Wien General Wolfgang Muff (1933–1938)
Gerhard Arti mit 30. April 1943 seine endgültige Verabschiedung. Über seine weiteren Lebensjahre dürfte nichts überliefert sein.182 183 4. Epilog Am 1. April 1947 erließ das Landesgericht für Strafsachen Wien einen Haftbefehl gegen Muff: „Werner [sic!] Muff, General der Infanterie, deutscher Staatsangehöriger, ehemaliger Militárattaché der Deutschen Gesandtschaft in Wien, weitere persönliche Daten dem Gerichte unbekannt, ist wegen Verdachtes der Verbrechen nach § 3, 4, 8 Kriegsverbrechergesetz, strafbar nach § 8 dieses Gesetzes unter Be- dachtnahme auf § 34 Strafgesetz, gemäß § 175, Zahl 2 und 3, 180, Absatz 2, der Strafprozeßordnung in Haft zu nehmen“. Ihm wurde zur Last gelegt, prominenter Mitarbeiter der illegalen NSDAP in Österreich und Hauptverantwortlicher für die Maßregelung, Verhaftung und Verschickung österreichischer Offiziere im Jahre 1938 gewesen zu sein. Nach § 8 Kriegsverbrechergesetz drohte Muff im Falle einer Verurteilung somit die Todesstrafe."" Mehr als ein halbes Jahr später, am 19. November 1947, übermittelte der ehemalige österreichische Militárattaché in Rom, Generalmajor i.R. Hofrat Dr. Emil Lie- bitzky, auf besonderen Wunsch dem Wiener Landesgericht eine Materialübersendung zum Fall Muff. Liebitzky beschuldigte Werner [sic !] Muff, ab dem Jahr 1931 oder 1932 als deutscher Militárattaché einen gegen Österreich gerichteten geheimen Nachrichtendienst aufgebaut zu haben und wies namentlich auf seine Beziehungen zu Emmerich Nagy, den ehemaligen Major Wilhelm Ergert, Oberst d.R. Julius Eckl-Doma, Major d.R. Max Beck und Major d.R. Rudolf Petrini hin. Weiters betonte Liebitzky Muffs intimen Verkehr mit dem ehemaligen österreichischen Minister Dr. Edmund Glaise-Horstenau. Unter Berufung auf den Hochverratsprozeß gegen den ehemaligen österreichischen Außenminister Dr. Guido Schmidt und auf das Buch Altbundeskanzlers Dr. Kurt Schuschnigg „Ein Requiem in Rot- Weiß-Rot“ erklärte er, Muff sei „auch an den militärischen Vorarbeiten für den deutschen gewaltsamen Einmarsch in Österreich beteiligt“ gewesen. Abschließend beschrieb Liebitzky ausführlich Muffs Tätigkeit nach dem „Anschluß“. Zwei Tage später, am 21. November 1947, teilte die Generaldirektion für die Öffentliche Sicherheit dem Justizministerium mit, daß man zwar im Besitz einer schriftlichen Stellungnahme des ehemaligen SS-Standartenführers Otto Wächter sei, die einen gewissen Einblick in die Rolle Muffs und dessen Mitwisserschaft bei der Vorbereitung und der Durchführung des Juliputsches von 1934 erlaube. Weitere auf Muff Bezug habende Akten des Bundeskanzleramtes seien jedoch bereits am 13. Sep182 Nach Auskunft des deutschen Bundesarchivs/Militärarchiv liegen weder Nachlaß noch Personalakt Muffs auf. 183 Archiv des Landesgerichts Wien, Vg 6289/48 Akte Muff, fol. 2 f, Haftbefehl vom 1. April 1947. 246