Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 47. (1999)

SAPPER, Christian: Kinder des Geblüts – die Bastarde Kaiser Rudolfs II.

Kinder des Geblüts - die Bastarde Kaiser Rudolfs II. (höchstens im Garten spazieren), muß incognito bleiben und soll dort etwas lernen. Er darf keine Waffen und Hunde haben „um eine Schedigung derer, die umb ihn seien zu vermeiden“. Er soll genug Kleidung und Speise - aber nie mehr als 12 Gänge - haben. Seine Vorgesetzten müssen darauf achten, daß er mit seinem Deputat auskommt. Weiters verfügt Rudolf II.: Nachdem die Wein bishero Ursach gewesen aller begangener seiner Exzessen, so wollen wier ime solchen hiermit ganz und gar eingestellt haben und solle sich allein ei­nes guten und krefftigen Zimmetwassers oder Biers gebrauchen, darwider ainiche Aus­red oder Ausflucht nicht suchen. Wie nun er Julius sich anlassen wirt, es sei im Bösen (das wir nicht verhoffen wollen) oder in Gueten - es sollen seine Vorgesetzten zu be­richten schuldig sein.79 Über den genauen Zeitpunkt der Verbannung erfahren wir durch einen Bericht des Agenten Bodenius an Herzog Maximilian vom 1. Juli 1606: Heute hat der Kaiser den Don Julius durch Herrn von Stralendorf von hinnen [nach Gaming] abfertigen lassen; und weil er, Julius, ein Zeit hero ganz unverhoffter Maßen wider seine Leut und Diener sich verhalten, hat man ihm seine Rapier, Dolch und ande­re Waffen abnehmen lassen. Er ist mit fünf Dienern für eine Zeit auf ein Kloster in Österreich verordnet. Der Wein ist ihm gänzlich verboten.80 Der Aufenthalt im Kloster behagte Julius offenbar gar nicht - vermutlich fehlten ihm der Wein und die Mädchen. Am 16. Oktober 1606 berichtet Bodenius wenig ehrfürchtig über den Kaisersohn: Dieser Gesell, der Julius filius Caesaris, ist dieser Tage heimlich und bei Nacht aus der Kartause Gaming wiederum zuruck, wider I. K. M. Befehl, gekommen.81 Das bedeutet, daß Julius aus Gaming entwichen und nach Prag gekommen war - sehr zum Mißvergnügen von Rudolf II. Er wurde aber nicht mehr nach Gaming zurückgeschickt, sondern nach Krumau gebracht. Krauseneck muß zu ihm reisen, um nach dem Rechten zu sehen. Am 12. Dezember 1606 macht Krauseneck in Budweis Station und trifft dort das neue Personal für seinen „Schützling“. Darüber berichtet er an seinen herrn Vätern Philipp Lang, dem berühmt-berüchtigten Günstling Rudolfs: [...] Zu Budweis, als ich durchgereist (sind mir) diejenigen Leut begegnet, so Herr von Nomi für Herrn Julius von Italien kommmen ließen, darunter warlich ein fümemer, dapferer Person, ein Cavalier der ihm gewißlich die Zennd wird zeigen können. Mit solchen Leuten wird Herr Nomi schon etwas ausrichten können. Der Kaiser hat Nomi auf ein bis zwei Monate versuchsweise nach Krumau verordnet.82 Drei Tage später berichtet Krauseneck aus Krumau an Lang, daß aus dem Zähne zeigen nichts geworden ist und daß er mit dem gewalttätigen Julius die größte Mü­he habe: „[...] Ihr werdet vernommen haben, in was Betrübnis, Angst und Lebens­79 Briefe und Acten : Bd. 6, S. 59-61. 80 BHStA, Kurbayem Äußeres Archiv 1987, fol. 322v. Freundliche Auskunft von Frau Dr. Lietz- mann. 81 Briefe und A c t e n : Bd. 6, S. 52 f. 82 HHStA, Lang-Akten, Karton 2, Konv. A, fol. 164 f. 15

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