Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 47. (1999)
SAPPER, Christian: Kinder des Geblüts – die Bastarde Kaiser Rudolfs II.
Christian Sapper wurde - angeblich wegen seines ungewöhnlich liederlichen Lebenswandels — nach Krumau verbannt.” Im Februar 1606 finden wir Julius jedenfalls in Krumau. Er residiert dort, im Zentrum der fürstlichen Herrschaft, in dem prächtigen Schloß der Rosenberger. Der junge Kaisersproß wird aber nach einem Bericht Krausenecks immer schwieriger: Er ist streng, nicht allein gegen seine gemeinen Diener, sondern auch gegen denen, so ihme vorgesetzt; allermaßen dann der von Altensteig, so er in seinen alten Tagen Maultaschen fliehen wollen, und auch der Welser bereits von ihme hinweggegangen. Er, Herr Julius, will gesehen und erkennet werden, sucht allerlei Gelegenheit zu reisen und sich offenbar zu machen, man schneidt ihm die Gelegenheit ab, wie man wolle, wie er dann schon zuvor [...] die Reise alhero ftirgenomben [...] und man zu schaffen gehabt, aus dem Wirzhaus al da er in meiner Abwesenheit gelebt hat, wieder nach Cro- maw zu bringen [...] dann er sich ausdrücklich vermerken läßt, er wolle nimmer eingesperrt verbleiben oder er wollte einen anderen Herrn suchen. Es ist zu besorgen, daß er in seiner Desparation einmal ausreissen möchte. Krauseneck meint, der Kaiser solle seinem Sohn endlich ein fixes Deputat zugestehen, allein schon zur Abzahlung seiner alten Wiener Schulden. Da hat er für neue Kleidung, Livreen seiner Diener, Ausstaffierung seiner gehabten Reise, Wägen, Rösser und Zehrung über 11 000 Gulden ausgegeben. Seither hat er schon wieder 3000 Gulden Schulden gemacht.75 76 Allen Quellen zufolge war er nicht nur ein Verschwender, sondern überhaupt ein übler Geselle: Kein Mädchen war vor ihm sicher: er fiel über jene, die ihm gefielen, nicht bloß auf den Straßen her, sondern drang selbst in das Innere der Häuser ein.77 Im Frühjahr finden wir Julius und seinen Halbbruder Matthias wieder in Prag, in der Obhut von Krauseneck und einem Bericht Soranzos vom 24. April zufolge „favoriti assai da Sua Majesta“.78 Bald danach muß man jedoch am Hofe von Rudolf II. bei Julius ernste Anzeichen von Geisteskrankheit wahmehmen, weshalb ihn der Kaiser durch ein strenges Dekret ins Kloster Gaming weist und unter Aufsicht stellt: Obwohl wir nichts lieber gesehen, als daß sich der Julius unserer gn. Resolution ge- mess verhalten het, auch die ime von uns anbevohlne gethane scharpfe Verweisung mit mehrem in Acht genommen, sein Leben und Wandel darnach gerichtet haben, daß wir Ursach gehabt hetten, seiner Person halben uns gnedigist [zu] resolviren. Weil wir aber wider alles Verhoffen vememmen müssen, daß er in allen Untugenden und Laster sein Leben gefüret [...] als wollen wir uns gnedigist resolvirt haben, daß er auf künftige weitere Resolution im Kloster Gaming in Österreich gehalten werde; darzu wier dann verordnen unsere liebe Getreue Wilhelm Hincken und Johann Giemicus. Sein Wachpersonal soll ihm nur gemäß kaiserlicher Instruktion Gehorsam schulden und mit ihm schnell und incognito nach Gaming reisen. Im Kloster darf er höchstens drei Diener haben, darf nicht schreiben, darf nicht außer Haus gehen 75 G i ndel y, Anton: Rudolf II. und seine Zeit. 1600-1612. 2 Bde. Prag 1865, hier Bd. 2, S. 338. 76 HHStA, FamA , Karton 84, Konv. 5, fol. 16-19. 77 B I aschka : Don Julius, S. 230. 78 Briefe und Acten : Bd. 5, S. 816. 14