Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 47. (1999)

SAPPER, Christian: Kinder des Geblüts – die Bastarde Kaiser Rudolfs II.

Christian Sapper Gnadengeld. Im Jahr darauf wird er Hofkammerrat mit jährlich 800 Gulden und 200 Gulden Zubuße. 1603 wird er von Wien zur Hofkammer nach Prag versetzt.57 Zu Jahresende unternimmt er zwei Dienstreisen nach Siebenbürgen und erhält dafür 4 600 Taler Zehrung. Im April 1605 übersiedelt er nach Krumau58 und im September 1605 finden wir ihn in Prag als Erzieher der Kaisersöhne Don Julius und Don Matthias.59 Dafür wird ihm ein Gnadengeld von 17 000 Gulden bewilligt.60 Danach finden wir ihn abwechselnd in Prag und in Krumau, wo er Julius betreut, dann in Neuhaus, wo er die Kaisertochter Donna Carolina abholt und zu Ende des Jahres 1607 unternimmt er mit dem Kaisersohn Don Matthias eine Reise nach Itali­en und Ingolstadt.61 Sie führt ihn auch nach Tirol zu Erzherzog Maximilian, den er bewegen soll, zu Gunsten des Kaisers auf dieses Land zu verzichten.62 Für besonde­re Verdienste erhält er 1607 eine Jahrespension von 1 000 Gulden lebenslänglich. Der reguläre Dienst bei der Hofkammer wird ihm erlassen, weil er in anderen Din­gen ihrer Majestät gebraucht wird; Besoldung und Zubußgeld bekommt er weiter. Wenn er an den Hof kommt, soll er als Rat bei der Hofkammer dienen — der Ter­minus für diesen Spezialdienst lautet Hofkammerrat von Haus aus.63 Noch im gleichen Jahr erhält er für langjährige Dienste 10 000 Gulden Gnadengeld; beson­ders hoch angerechnet werden ihm seine drei Reisen nach Siebenbürgen, wo er große Summen erhandelt hat.64 Diese Karrieresprünge gehen zum Teil auf das Konto des 1. Kammerdieners Philipp Lang von Langenfels, der sich dafür auch gut bezahlen läßt - so fordert ihm Lang den Kaufbrief seines Hauses ab, damit er es auf sich umschreiben lassen kann.65 Ein anderes Mal verlangt Lang nicht weniger als 3000 Gulden, die ihm Krauseneck auch verschreibt - zur Auszahlung kommt es aber nicht mehr, weil Lang 1608 in Ungnade fällt.66 Am 5. Oktober 1608 —nach dem Sturz von Lang - wird Krauseneck Präsident der Hofkammer mit monatlich 100 Gulden und einem jährlichen Zubußgeld von 200 Gulden67, eine Stelle, die er vier Jahre lang innehat. Seit 1610 kann er sich Freiherr von Krauseneck auf Statz und Holeneck nennen 57 HKA, Familienakten [in Hinkunft: FamA], C 273, fol. 13, 30, 31, 35, 55 und 60. 58 HKA, HF, Prot. w. Nr. 575, fol. 278. 59 Bayerisches Hauptstaatsarchiv München [in Hinkunft: BHStA], Kurbayem Äußeres Archiv 4449, fol. 274 f. Das Zitat verdanke ich der freundlichen Auskunft von Dr. Hilda Lietzmann. 60 HKA, Nő. HA, H 84, fol. 357F 61 HHStA, Lang-Akten, Karton 3, fol. 196. 62 Briefe und A c t en : Bd. 6, S. 222 f und S. 430. 63 HKA, FamA, C 273, fol. 63-66 und HF 1607 Jun 18. 64 HKA, HF, r. Nr. 126, 1607 Sep 17. 65 HHStA, Lang-Akten, Karton 6, Konv. b, fol. 131. 66 Ebenda, Karton 7, fol. 34r. 67 HKA, Nö. HA, H 83, fol. 471. 12

Next

/
Thumbnails
Contents