Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 46. (1998)
KURZREITER, Johann: Österreich-Ungarn und die Kongofrage 1884–1885
Johann Kurzreiter Gegensatz zu der etwa der Regierungen in Berlin und in London, die die Generalakte ihren Parlamenten nur zu Kenntnisnahme vorlegten, ohne sie eingehender zu behandeln89 90. Durch die parlamentarische Behandlung verzögerte sich die Ratifikation durch den Kaiser. Graf Kálnoky drängte deshalb die beiden Handelsminister im Dezember 1885 zu einer baldigen Entscheidung, weil der Termin zur Hinterlegung der Ratifikationsurkunden in Berlin am 26. Februar 1886, ein Jahr nach der Unterzeichnung der Generalakte, ablief0. Trotzdem hielten die Parlamente der beiden Reichshälften den Termin nicht ein. Erst am 27. Februar 1886 konnte Graf Tisza und am 11. März Graf Taaffe die Annahme der Generalakte durch beide Häuser des ungarischen Reichstages bzw. des österreichischen Reichsrates melden91. Wegen dieser langen Verzögerung mußte sich Graf Kálnoky an das Auswärtige Amt in Berlin mit der Bitte wenden, eine nachträgliche Ratifikation der Generalakte durch Österreich-Ungarn zu ermöglichen92. Bismarck wandte sich an die übrigen Signatarstaaten, um deren Zustimmung zur Verlängerung der Ratifikationsfrist bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Wiener Regierung die Ratifikationsurkunde hinterlegen konnte, einzuholen93. Am 22. März 1886 Unterzeichnete schließlich Kaiser Franz Joseph die Ratifikationsurkunde. Am 19. April 1886 wurde in Berlin die Ratifikation der Generalakte mit der Unterzeichnung des darüber verfaßten Protokolls durch alle Signatarmächte außer den USA (die einen Beitritt aus verfassungsrechtlichen Gründen ablehnten) vollzogen94. Die Kongofrage besaß keine nennenswerte Bedeutung fiir die Außenpolitik der Donaumonarchie, weil sie keine größeren Interessen in Zentralafrika besaß. Selbst Kleinstaaten wie Portugal, Belgien und die Niederlande mit bedeutenderen Handelsund Kolonialinteressen in diesem Raum waren in der Kongofrage stärker engagiert. Das Interesse Österreich-Ungarns war mehr allgemeiner Natur, es bezog sich auf die Regelung der Schiffahrt auf dem Kongo und dem Niger (wegen etwaiger Rückwirkungen auf die Donauschiffahrt), und es war in die Zukunft gerichtet im Hinblick auf die Aufstellung völkerrechtlicher Grundsätze und Regeln für den Handel in neu erschlossenen Territorien. Alles in allem bildete die Kongofrage nur eine Episode ohne größere Bedeutung oder Folgewirkung für die Außenpolitik Österreich- Ungarns. HHStA, PA III 179, Bericht 37 von Széchenyi an Kálnoky 7. 5. 1885 und Bericht 28 des k. u. k. Botschafters in London Graf Károlyi an Kálnoky 20. 5. 1885. 90 E b e n d a, Kálnoky an den k.k. und den kgl. ung. Handelsminister 21. 12. 1885. 91 E b e n d a, Tisza an Kálnoky 27. 2. 1886 und Taaffe an Kálnoky 11. 3. 1886. 92 Ebenda, Kálnoky an Széchenyi 22. 2. 1886. 93 Ebenda, Prinz Reuß an Kálnoky 1.3. 1886. 94 Ebenda, Bericht 59 von Széchenyi an Kálnoky 20. 4. 1886. 88