Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 46. (1998)

KURZREITER, Johann: Österreich-Ungarn und die Kongofrage 1884–1885

Österreich-Ungarn und die Kongofrage 1884-1885 der Wert seiner Besitzungen am oberen Niger infolge der durch Großbritannien zugestandenen Freiheit des Handels und der Schiffahrt am Unterlauf des Stromes sehr gesteigert wurde85. Das Resümee Graf Széchenyis ist nur teilweise zutreffend. Die Initiative Bis­marcks zu der Kongokonferenz und ihre Abhaltung in Berlin zeigte tatsächlich er­neut die Führungsrolle des Deutschen Reiches in der internationalen Politik. Wäh­rend Széchenyi allerdings die deutsch-französische Achse in Kolonialfragen und die antibritische Stoßrichtung der deutschen Kolonialpolitik noch als gegeben ansieht, wandelte sich, wie erwähnt, im Verlauf der Konferenz beides. Aus Deutschlands „Annäherung an Frankreich“ wurde wieder Distanz, während das deutsch-britische Verhältnis sich besserte. Es war für Frankreich zweifellos ein Gewinn, daß Großbri­tannien die Freiheit der Schiffahrt auf dem von ihm kontrollierten Unterlauf des Niger zugestand. Andererseits gelang es der Regierung in London mit Hilfe Bis­marcks, die vom Pariser Kabinett angstrebte Verknüpfung der Frage der freien Schiffahrt auf dem Kongo mit der auf dem Niger und die Diskussion über eine Schiffahrtskommission für diesen Fluß zu verhindern. Insofern kann man von einem britischen Erfolg sprechen. Angesichts der Verschlechterung der deutsch-französi­schen und der Besserung der deutsch-britischen Beziehungen im Verlauf der Kon­gokonferenz war neben Deutschland eher Großbritannien als Frankreich ein Gewin­ner der Konferenz. Die Bestimmungen der Berliner Generalakte wurden zum Großteil nicht eingehal­ten. Der Freihandel im Kongobecken und die freie Schiffahrt auf dem Kongo wurden durch die monopolistischen Handelspraktiken König Leopolds II. und durch die koloniale Zollpolitik Deutschlands und Frankreichs verhindert. Anstelle der humani­tären Versprechen über die Verbesserung der Wohlfahrt der indigenen Bevölkerung wurde ein System der brutalen Ausbeutung und Versklavung der Eingeborenen er­richtet86. Die Ratifikation der Berliner Generalakte wurde in Österreich-Ungarn zu einer längeren Prozedur. Außenminister Kálnoky hatte in dem Schreiben an die beiden Ministerpräsidenten vom 11. März 1885, wie erwähnt, die Auffassung vertreten, eine Zustimmung der Parlamente in Wien und Budapest zur Generalakte sei nicht notwendig, unter anderem, weil diese nicht den Charakter eines formellen Vertrages habe. Dem hielt der ungarische Ministerpräsident Graf Tisza entgegen, daß die Ge­neralakte sehr wohl ein internationaler Vertrag sei, weil die Monarchie dadurch Rechte und Pflichten wie in einem Vertrag übernehme. Tisza kündigte dem Au­ßenminister an, seine Regierung werde deshalb die Berliner Generalakte dem Reichstag in Budapest vorlegen, wie es das ungarische Grundgesetz von 1867 ver­lange87. Angesichts dieses Schrittes beschloß auch die österreichische Regierung, die Generalakte dem Reichsrat in Wien zu unterbreiten88. Diese Vorgangsweise stand im 85 HHStA, PA 179, Bericht XXXIX W.A.C. von Széchenyi an Kálnoky 28. 2. 1885. 86 W e h 1 e r: Bismarck und der Imperialismus, S. 375. 87 HHStA, PA III 179, Tisza an Kálnoky 18. 6. 1885. 88 Ebenda, k. k. Handelsminister Pino an Kálnoky 10. 11. 1885. 87

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