Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 46. (1998)

KURZREITER, Johann: Österreich-Ungarn und die Kongofrage 1884–1885

Johann Kurzreiter Die Konferenz endete am 26. Februar 1885 mit der Unterzeichnung der General­akte. Graf Kälnoky war wichtig, daß Österreich-Ungarn dadurch keine Lasten und Verpflichtungen auferlegt wurden, daß es aber an allen Rechten und Privilegien teilhatte, die sich aus der kommerziellen Erschließung Afrikas ergaben. Der Au­ßenminister betonte auch (im Hinblick auf die internationalen Verträge über die Donau), daß sich die Bestimmungen der Generalakte, außer denen über künftige territoriale Erwerbungen, nur auf das Kongogebiet bezogen. Da Österreich-Ungarn keine Kolonien und Handelsniederlassungen in Zentralafrika besaß und die Bestim­mungen der Generalakte keine direkten Interessen der Monarchie berührten, hielt Kälnoky eine parlamentarische Behandlung des Abkommens nicht für notwendig, auch weil die Generalakte kein formeller Vertrag war. Weil die Donaumonarchie keinen nennenswerten Handel in Zentralafrika betrieb, entschied der Außenminister auch gegen eine Beteiligung an der Schiffahrtskommission für den Kongo84. In seinem letzten Bericht von der Konferenz zog Botschafter Széchenyi ein Resü­mee der Verhandlungen und der Haltung einzelner Mächte. Die Haltung Großbri­tanniens charakterisierte er als in allen Fragen kulant, selbst in der des Freihandels und der freien Schiffahrt auf dem Niger, die Haltung Frankreichs hingegen als durchgehend „kleinlich, umständlich, engherzig und in seinen Unterhandlungen mit der Association Internationale geradezu rücksichtslos und hart“. Bei Italien habe niemand gezweifelt, daß es sich als „grand faiseur d’embarras“ erweisen würde, und dank „den Persönlichkeiten seines Ministers des Äußeren und seines Bevollmächtig­ten wurden die Erwartungen noch überholt“. Graf de Launay habe unzählige Male „zum oft kaum verhehlten Verdruße der Betheiligten unnötigerweise das Wort“ ergriffen, ebenso häufig habe er Vorschläge, Wünsche und Anregungen, kaum aus­gesprochen, wieder zurückziehen müssen. „Leider wirkte dieß Beispiel ansteckend auf die beiden Amerikanischen Bevollmächtigten, die denn auch wacker das Ihrige thaten um sich in derselben Weise unangenehm zu machen“, resümierte Graf Széchenyi weiter. Den US-Delegierten gegenüber sei man allgemein aber nachsich­tiger gewesen, weil ihr Land ein größeres Interesse an der Kongofrage hatte als Itali­en und weil die Amerikaner trotz ihrer „Weitschweifigkeit und ihrer ängstlichen Auffassung der Dinge“ diese „geschäftsmäßiger“ behandelten als der „redselige und überall sich vordrängende Italiener“. Wäge man den Wert der Konferenz ab, ergebe sich für die beteiligten Mächte außer dem „gemeinnützigen und aller Welt zu Gute kommenden Vortheil der Handels- und Schiffahrtsfreiheit in den Congo-gebiethen, ein eigentlicher Reingewinn nur für Deutschland und Frankreich“. Deutschland habe die Konferenz eine Gelegenheit geboten, „neuerdings seine präponderirende Macht­stellung vor die Augen der Welt hinzustellen“, seine Annäherung an Frankreich zu „dokumentiren“ und „einen Hebel um für seine Colonialpolitik Stimmung zu ma­chen und endlich ein Mittel um die Tendenz Englands, mit vermeintlichen Rechts­ansprüchen den deutschen Colonisirungsbestrebungen entgegenzutreten, einzudäm­men“. Der „Reingewinn“ Frankreichs bestand nach Ansicht Széchenyis darin, daß 84 HHStA, PA III 179, Kälnoky an Taaffe und Tisza 11. 3. 1885. 86

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