Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 46. (1998)

ZEDINGER, Renate: Die „Niederländischen Pensionen“: Archivalien zur Geschichte der belgischen Emigration von 1794

V. Gelehrte und Poeten: Helmuth Grössing, Konrad Celtis in Krakau (S. 401^408). - Monika Maruska, Die Handschriften aus der Bibliothek des fränkischen Gelehrten Jo­hannes Schöner in der Österreichischen Nationalbibliothek (S. 409-435). Die Vielfalt des Gebotenen sowie auch dessen Heterogenität lassen es nicht oppor­tun erscheinen, auf jeden der Beiträge oder auch nur auf einzelne von ihnen detail­liert einzugehen. Es sei daher zu dem vorliegenden Band nur soviel festgehalten: Er bietet ein weites Spektrum an Themen zur Bildungs-, Wissenschafts- und Universi­tätsgeschichte, wobei einige der Beiträge wohl mehr das Interesse der Fachleute, andere wiederum auch jenes eines breiteren Publikums finden werden. Herbert H. Egglmaier, Graz Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 46/1998 - Rezensionen Obersteiner, Gemot Peter: Theresianische Verwaltungsreformen im Her­zogtum Steiermark. Die Repräsentation und Kammer (1749-1763) als neue Landesbehörde des aufgeklärten Absolutimus. Selbstverlag: Graz 1993 (Forschungen zur geschichtlichen Landeskunde der Steiermark XXXVII). 334 S., davon 2 Karten und 12 SW-Abb. Im Zentrum der Untersuchung Obersteiners, die auf einer Grazer Dissertation aus dem Jahre 1989 basiert, steht die im Untertitel angeführte Repräsentation und Kam­mer. Ihr, die als neue Landesbehörde im Zuge der theresianischen Verwaltungsre­formen 1749 in der Steiermark eingerichtet worden ist, gilt das Hauptaugenmerk des Autors. Den Rahmen für die vorliegende Untersuchung bilden die theresianischen Verwal­tungsreformen. Ganz in diesem Sinn bietet Obersteiner im ersten Kapitel seiner Arbeit - im wesentlichen basierend auf der einschlägigen Fachliteratur - eingangs einen Überblick über die Reformen der Jahre 1740 bis 1765. Danach - und hier kommt erstmals Obersteiners profünde Quellenarbeit zum Tragen, die kennzeich­nend für diese Untersuchung ist - skizziert er die innerösterreichischen Zentralbe­hörden bei Maria Theresias Regierungsantritt sowie - im Anschluß daran - die er­sten Änderungen, von denen diese bereits in den Jahren bis 1747 betroffen waren. Das zweite Kapitel ist dann der Reform an sich gewidmet, mithin der Umsetzung der durch den Grafen Haugwitz initiierten Veränderungen im steirischen Behörden­apparat. Ausgehend von der Landesrektifikation und dem Rezeß mit der steirischen Landschaft 1748 geht Obersteiner im weiteren auf die Auflassung alter und die Ein­richtung neuer Stellen sowie auf deren Kompetenzen ein. Das dritte Kapitel ist gleichsam dem zentralen Thema der Studie gewidmet: der Repräsentation und Kammer. Obersteiner gelingt es in diesem Kapitel, personelle und organisatorische Strukturen für den Leser gleichermaßen deutlich werden zu lassen. Auch Fragen, die insbesondere den Sozialhistoriker interessieren mögen, wie etwa jener der Besoldung und der Pension, aber auch jener der Versorgung der Wit­wen und Waisen, spürt er in diesem Kapitel nach. Und ebenso geht er auch auf das Sozialprestige der Beamten ein, das sich in ihrem „Rang“ manifestiert. 525

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