Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 46. (1998)

RAUSCHER, Peter: Recht und Politik. Reichsjustiz und oberstrichterliches Amt des Kaisers im Spannungsfeld des preußisch-österreichischen Dualismus (1740–1785)

Peter Rauscher Sicht eine kaiserliche Politik stattfmden konnte und sollte124: Ermittlungen des Reichsfiskals gegen Friedrich II., Aktivierung der Reichskreise zur militärischen Unterstützung gegen Preußen, Vorgehen gegen unbotmäßige Stände und gegen die Verbreitung unerlaubter, propreußischer Schriften. In dem dazugehörigen Gutachten des Reichshofrats an den Kaiser wird weiters vorgeschlagen, neben den Reichskrei­sen auch den Regensburger Reichstag einzuschalten - dieser war sowohl fiir die Erklärung eines Reichskriegs wie auch der Reichsacht zuständig -, um auf beiden Wegen die Reichsstände von der Notwendigkeit und Rechtmäßigkeit einer raschen Unterstützung Sachsens und Böhmens gegen Preußen zu überzeugen123. Die hohe Bedeutung, die man daher dem Verbot propreußischer Publizistik bei­maß, stellte eine Reaktion auf die massive preußische Propaganda seit Kriegsbeginn dar123. Der argumentatorische Kern der das preußische Vorgehen legitimierenden Schriften lag vor allem darin, das Reich (-srecht) und damit die Möglichkeiten Österreichs, durch die Kaiserkrone politische Vorteile ziehen zu können, weitgehend aus dem Konflikt heraus zu halten. Begründet wurde dies damit, daß es sich bei dem gegenwärtigen Konflikt um eine Auseinandersetzung souveräner Staaten handle und Friedrich II. deshalb nicht als in seiner Funktion als Kurfürst von Brandenburg dem Reichsrecht verantwortlich anzusehen sei, sondern als Souverän einer europäischen Großmacht mit einem anderen, in Person der Kaiserin-Königin Maria Theresia, im Krieg stünde. Trotz der prinzipiell propagierten Meinung, daß die militärischen Aktionen Preußens nicht unter dem Blickwinkel des Reichsrechts betrachtet werden dürften, setzte sich die preußische Propaganda auch damit auseinander. Dabei geriet vor allem der Reichshofrat in die Schußlinie, der gegen geltendes Reichsrecht ver­stoße, da er einer Entscheidung des Reichstags, der laut kaiserlicher Wahlkapitulati­on allein für die Verhängung der Reichsacht zuständig sei, vorgegriffen habe und versuche, die Reichsstände gegen Preußen aufzuwiegeln127. Die ganze Darstellung HHStA RHR, Deduktionen, Preußischer Krieg 1756, Fasz. 278a, Reichshofrats Conclusum 1756 Okto­ber 9. Ebenda, RHR, Vota 46, Reichshofratsgutachten 1756 Oktober 9/12. Zur preußischen Propaganda zu Beginn des Siebenjährigen Krieges siehe Preußische Staats­schriften aus der Regierungszeit König Friedrichs II.. Hrsg, von H. von Sybel und G. Schmoller. Bd. 1-3. Berlin 1877-1892, Bd. 3, bearb. von Otto Krauske, S. 86-629; Brabant: Reich. Bd. 1, S. 39-82; zum Themenkreis Propaganda und öffentliche Meinung im 18. Jahr­hundert siehe das einschlägige Kapitel beiDuchhardt, Heinz: Balance of Power und Pentarchie: inter­nationale Beziehungen 1700-1785. Paderborn 1997 (Handbuch der Geschichte der internationalen Bezie­hungen 4), S. 66-72. Vgl. beispielsweise HHStA, RHR, Deductionen, Preußischer Krieg 1756, Fasz. 278a („Königl. Preußi­sches Pro Memoria auf das Kayserl. Hof-Decret an Eine Hochlöbl. Reichs-Versammlung zu Regensburg“. Regensburg 1756 September 14); ebenda, „Sr. Königl. Majestät in Preußen an alle Dero Höchst- und Hohe Mit-Stände des Reichs abgelassenes Circulare“, Berlin 1756 Oktober 2 (abgedruckt in Staats- schriften, Bd. 3, S. 207-209). Friedrich II. selbst beauftragte sein Ministerium für Auswärtige Ange­legenheiten, „Unfug und Impertinence“ des Reichshofrats zurückzuweisen (vgl. dazu Politische Correspondenz Friedrichs des Großen. Hrsg, von der Preußischen Akademie der Wissen­schaften. Bd. 1-46. Berlin 1879-1939, Bd. 13, 1885, S. 458 (Nr. 8118); Staatsschriften, Bd. 3, S. 193; Brabant: Reich. Bd. 1, S. 49 f.) Der Angriff der preußischen Propaganda auf den Reichshofrat kam laut einer aus dem Umkreis des Ge­richts stammenden Druckschrift unter dem Titel: Unpartheyische Gedanken über diejeni­292

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