Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 46. (1998)
EMINGER, Stefan: Gewerblicher Mittelstand in Österreich Zur Zeit der großen Depression. Organisation, Interessenpolitik und politische Mobilität im Gewerbe 1930–1938
Gewerblicher Mittelstand in Österreich 1930 - 1938 und Durchführung gewerblicher Massenversammlungen, die hauptsächlich der öffentlichen Verkündung von Loyalitätsbezeugungen zur Regierung dienten. Gewerbliche Interessenpolitik im Austrofaschismus Bis zur Aufnahme der Tätigkeit der neuen „berufsständischen“ Vertretung des Gewerbes, des „Bundes der österreichischen Gewerbetreibenden“, blieb der HVGVÖ auch weiterhin die dominierende Kraft in der gewerblichen Interessenpolitik. Die Phase der Konstituierung und die ersten Monate der bürgerlichen Diktatur können sogar als die erfolgreichste Periode seiner Tätigkeit angesehen werden. In der im Herbst 1934 verabschiedeten Gewerbeordnungsnovelle sowie im gleichzeitig erlassenen Untersagungsgesetz vermochte der HVGVÖ sehr weitgehende Schutzforderungen seiner Klientel durchzusetzen.120 Anfang 1936 übernahm dann der „Bund der österreichischen Gewerbetreibenden“ die Agenden des nunmehr aufzulösenden HVGVÖ und bildete fortan den wichtigsten Transmissionsriemen von Gewerbeinteressen im Austrofaschismus. Infolge der intensiven Zentralisierungsbemühungen beim organisatorischen Neuaufbau des Gewerbes hatte das Präsidium des „Bundes der österreichischen Gewerbetreibenden“ jegliche Vertretungsbefugnis des Gewerbes gegenüber der Regierung an sich gezogen. Der formale Aufbau des „Bundes der österreichischen Gewerbetreibenden“ folgte streng hierarchischen, autoritären Prinzipien, auf die Einhaltung der den einzelnen Organen zugewiesenen Kompetenzen wurde großes Augenmerk gelegt. Die Zünfte durften sich mit ihren Anliegen nur an die jeweiligen Landesbehörden wenden, und den Innungen war eine Interessenvertretung bei Regierungsstellen ausschließlich unter Zwischenschaltung des Präsidiums des „Bundes der österreichischen Gewerbetreibenden“ möglich.121 Die Praxis der Interessenvermittlung aber zeigte, daß diese straffe Führung nicht im Sinne der Vertretung einer möglichst konsistenten Gewerbepolitik genützt wurde. Das Präsidium des „Bundes der österreichischen Gewerbetreibenden“ unterließ es, die häufig zueinander in Widerspruch stehenden Forderungen der Innungen in Einklang zu bringen, und leitete deren Anliegen lediglich befürwortend an die zuständigen Ministerien weiter. Von den freien Vereinen waren im Austrofaschismus nur noch der Reichsgewerbebund bzw. der ÖGWB und mit Abstrichen auch der Niederösterreichischen Gewerbeverein von Relevanz. Den Führungskräften des ÖGWB gelang es insbesondere hinsichtlich des Aufbaues der „berufsständischen“ Vertretung des Gewerbes ihre Interessen größtenteils durchzusetzen.122 Nach der Etablierung des „Bundes der österreichischen Gewerbetreibenden“ ging die Bedeutung des ÖGWB wieder stark 120 Bermann, Leopold: Gewerbeordnungsnovelle 1934 und Untersagungsgesetz. Systematische Darstellung und Erläuterung der Gesetze vom 19. 10. 1934, BGBl. II, Nr. 322/323. Wien 1934, S. 144; ÖVW 27 (9. Februar 1935), S. 364-367. 121 AdR, Bundesministerium für soziale Verwaltung [BMfsV], Sozialpolitik, SA 72, GZ 44.138/1936, Kt. 684, Beachtung der Zuständigkeitsbestimmungen des Gewerbebundgesetzes. 122 AdR, BMfsV, Sozialpolitik, SA 72, ZI. 8.602/1935, Kt. 680, Schreiben des Österreichischen Gewerbebundes, Berufsorganisation der Vaterländischen Front, an Bundeskanzler Schuschnigg vom 12. 1. 1935. 17