Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 46. (1998)
LILLA, Joachim: Die Bevollmächtigten für den Nahverkehr (Nbv) und ihre nachgeordneten Dienststellen in Österreich 1938 bis 1945
Joachim Lilla scheine für Nutz-Kfz; Zuweisung der von der Wehrmacht zurückgegebenen betriebsfähigen und reparaturbedürftigen Kraftfahrzeuge; Bildung und Überwachung von Transportgemeinschaften; Überwachung und Förderung der Bezirksarbeitsgemeinschaft; Bewirtschaftung der Transportmittel; Entscheidung bei Entschädigungsansprüchen wegen überhöhter Transportkosten; Preisbildung und Preisüberwachung im Krafifahrwesen; Treib- stoffbewirtschaftung hinsichtlich des sogenannten Straßenverkehrskontingents; Reifenversorgung; Rundemeuerungswerkstätten; Futtermittel; Umstellung von Kraftfahrzeugen auf heimische Ersatzkraftstofle; Berufungsinstanz in allen Ordnungsstrafsachen des Reichskraftwagen-Betriebsverbandes (RKB); Berufungsinstanz bei Übertretungen der Einschränkungsverordnung zum Güterfernverkehr; Entscheidung bei Beschwerden gegen die Festsetzung einer besonderen Gebühr gemäß § 6 der zweiten Verordnung zur Durchführung der Verordnung zur Bekämpfung von Notständen im Verkehr; Genehmigungserteilung nach der Einschränkungsverordnung und den Ausführungsbestimmungen hierzu; Übersicht über die Fembeförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Erfüllung von Gesetzesvorschriften. Hiezu gehört auch die Übersicht über die Innehaltung der Bestimmungen über Standortanmeldung, Kennzeichnung und Beschriftung der im Nah- und Fernverkehr verwendeten Fahrzeuge. IV. (Gruppen-) Fahrbereitschaften in Österreich Der genaue Zeitpunkt der Einsetzung der Fahrbereitschaftsleiter (amtliche Abkürzung Fbl) als nachgeordnete Dienststellen der Bevollmächtigten für den Nahverkehr und ihre genaue Rechtsstellung vor ihrer 1941 erfolgten Eingliederung in die Verwaltungen der Stadt- und Landkreise konnte bislang nicht eindeutig festgestellt werden. Soweit bekannt, waren die Fahrbereitschaftsleiter zunächst „bei den unteren Verwaltungsbehörden“ eingesetzt131. Sie wurden anscheinend aber anfänglich nicht flächendeckend, also in jedem Stadt- oder Landkreis, eingesetzt, sondern nur „soweit es die Verkehrsbedürfnisse erfordern“132. Es liegen Hinweise vor, daß die Einsetzung von Fahrbereitschaftsleitern wahrscheinlich im Sommer 1938133 begonnen hat, da sie bereits in der ersten veröffentlichten Bekanntmachung der zivilen Bedarfsstellen, die zur Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Wehrleistungsgesetz berechtigt sind, enthalten waren134. In einem Runderlaß vom 23. August 1938 teilte der Reichsverkehrsminister mit, die Nbv seien „angewiesen worden, den Einsatz von Fahrbereitschaftsleitern als Bedarfsstellen [nach dem Wehrleistungsgesetz] öffentlich bekanntzugeben“135. Eine umfassende Dienstanweisung für Fahrbereitschaftsleiter gab RdErl RVM, 1. Oktober 1939, AdR, Bürckel-Materien, 2640. RdErl des RVM vom 27. Januar 1940, BA-KO R 2/23032, Bl. 160 ff. Als durch RdErl des RVM vom 10. Juni 1942, RVkBl. 1942 B, S. 80, die Dienstanweisung für Fahrbereitschaftsleiter erstmals veröffentlicht wird, bezieht sich der RVM auf fünf - nicht veröffentlichte - (Geheim-) Erlässe aus der Zeit von (März) Juli 1938 bis Juni 1939, die anscheinend Organisation und Aufgaben der Fahrbereitschaftsleiter zum Gegenstand hatten. Bei dem Erlaß mit Datum 13. März 1938 paßt aber das Geschäftszeichen R/L K 9 4354/39 g nicht zum angegebenen Datum, da sowohl Referatsbezeichnung wie die Abfolge der Tagebuchnummem nicht stimmig sind. Es könnte sich um einen Druckfehler handeln und der Erlaß das - dann passende - Datum vom 13. März 1939 tragen. Bek. des RMdl vom 13. August 1938, RGBl. 1938 I, S. 16. RVkBl. 1938 B, S. 181. 174