Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 46. (1998)

LILLA, Joachim: Die Bevollmächtigten für den Nahverkehr (Nbv) und ihre nachgeordneten Dienststellen in Österreich 1938 bis 1945

Die Bevollmächtigten für den Nahverkehr und ihre nachgeordneten Dienststellen in Österreich 1938 bis 1945 Durch Führererlaß vom 13. Juli 1944 wurde die verstärkte Zusammenfassung der Straßenverkehrsmittel durch den Reichsverkehrsminister angeordnet126. Die dem Reichsverkehrsminister durch diesen Erlaß zugewiesenen Befugnisse erstreckten sich im wesentlichen auf Anordnung oder Verbot von Betrieb und Benutzung von Straßenverkehrsmitteln oder von Beförderungen, die Verlagerung von Beförderun­gen auf andere Verkehrsmittel, die Vorschrift von Beförderungswegen oder die Auslastung von Straßenverkehrsmitteln, die Anordnung zur Einsparung von Be­triebsstoffen und von Abrechnungen. Der Reichsverkehrsminister übertrug diese Aufgaben weitestgehend auf die Nbv, die wiederum ermächtigt wurden, diese Be­fugnisse ganz oder teilweise auf die Fahrbereitschaftsleiter und die Stützpunktleiter zu übertragen127. Die Nbv wurden ferner ermächtigt, Ordnungsstrafen festzusetzen. Die schon erwähnte Verordnung über die Weiterbenutzung von Kraftfahrzeugen vom 6. September 1939 wurde für den zivilen Verkehr durch die Anordnung über die Benutzung von zivilen Kraftfahrzeugen im Kriege vom 1. Januar 1945128 ersetzt. Den Bevollmächtigten für den Nahverkehr blieben im wesentlichen die Zuständig­keiten, die sie schon aus der Verordnung von 1939 hatten. In den letzten Kriegsmo­naten hatten sich die Nbv vorrangig um die Futtermittelversorgung der im Verkehr eingesetzten Pferde zu kümmern. Die Nbv und Fahrbereitschaftsleiter hatten „den im Straßenverkehr vorhandenen Pferdebestand auf den derzeitigen Einsatz“ zu überprü­fen und, sofern sie „Kriegsnotwendigkeit“ feststellten, Futtermittelscheine abzustem­peln129. Über die Beendigung der Tätigkeit der Nbv in Österreich und ihre allfällige Abwicklung nach dem Zusammenbruch 1945 konnten Unterlagen nicht ermittelt werden. Recht anschaulich und kompakt ist eine Beschreibung der Aufgaben des Nbv Wien aus dem Jahr 1943130: Vor Kriegsbeginn war der Nbv mit zivilen Mob-Vorbereitungen befaßt. Während des Krieges obliegt ihm der Einsatz und die Steuerung der Straßenverkehrsmittel für kriegs- und lebenswichtige Zwecke, insbesondere: Kraftfahrzeugeinsatz und -ersatz; Güterfern­verkehr und Laderaumverteilung; Überblick über sämtliche Transportaufgaben; Bahn­hofsräumung; Kontrolle über den Aufenthaltswechsel von Nutz-Kfz (Fahrzeug­übereignungen); Einsatz von Straßenbahnen; Verkehrsumlegungen; Hafenräumung; Si­cherstellung der Transportmittel; Einschränkung und Stillegung von öffentlichen Omni­buslinien; Sicherstellung des Berufsverkehrs außerhalb der Reichsbahn; Luftschutzmaß­nahmen; Katastropheneinsatz; Genehmigung des Fernverkehrs im Hinblick auf Treib­stoff- und Reifenbewirtschaftung; Erhaltung eines leistungsfähigen und ausreichenden Facharbeiterstandes in den Kfz-Reparaturwerkstätten; Ersatzteilbeschafifung für sämtli­che Nutz-Kfz; Kraftfahrzeugüberwachung und Zusammenarbeit mit den Technischen Prüfstellen; Pferdesicherstellung; Überwachung des Reparaturzustandes der Kfz; Bezug­126 RGBl. 19441, S. 155. 127 Erste DurchführungsVO des RVM zum Erlaß des Führers usw. vom 8. August 1944, RGBl. 1944 I, S. 173. 128 RVkBl. 1945 B, S. 1. Ausführungsbestimmungen zu dieser Anordnung ebd., 2-10. Vgl. ferner: Verschärf­te Kriegsbestimmungen. Neue Anordnung für den zivilen Kraftfahrzeugverkehr, Rheinische Landeszeitung (Krefeld), Nr. 9, 13. Januar 1945. 129 RdErl des RVM vom 23. Dezember 1944, RVkBl. 1945 B, S. 11. 130 BA-KO R 2/23831, Bl. 68. 173

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