Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 46. (1998)
LILLA, Joachim: Die Bevollmächtigten für den Nahverkehr (Nbv) und ihre nachgeordneten Dienststellen in Österreich 1938 bis 1945
Die Bevollmächtigten fur den Nahverkehr und ihre nachgeordneten Dienststellen in Österreich 1938 bis 1945 stellte und zwei Lohnempfänger, beim Nbv Salzburg 85 Beschäftigte, davon elf Beamte, 72 Angestellte und zwei Lohnempfänger nachgewiesen69. 1943 betrug die Zahl der Beschäftigten des Nbv Wien bereits 107, davon 15 Beamte, 89 Angestellte und drei Lohnempfänger70. Die Dienststellenbezeichung des Nbv Wien lautete seit August 1938 „Der Reichsstatthalter in Österreich (Österreichische Landesregierung) - Bevollmächtigter für den Nahverkehr“ bzw. „Der Reichsstatthalter - Bevollmächtigter für den Nahverkehr“ oder (ohne jeden weiteren Zusatz) „Bevollmächtigter für den Nahverkehr“ mit Angabe des Dienststellensitzes Wien71. Diese Zuordnung an den Reichsstatthalter in Österreich (Österreichische Landesregierung) dauerte bis Ende September 193972. Im September 1939 ordnete der Reichsverkehrsminister im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Innern an, daß der Nbv Wien ab 1. Oktober in die Behörde des Reichsstatthalters in Wien73 eingegliedert werde. In diesem Zusammenhang unterstellte der Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich am 24. Oktober 1939 den Nbv als Referat Z 6 unmittelbar dem Regierungspräsidenten der Behörde des Reichskommissars. Wie unklar selbst für unmittelbare Beteiligte die damaligen Verwaltungsstrukturen in Österreich waren, belegt recht plastisch folgender Vorfall: Wegen des (scheinbaren) Widerspruchs zwischen dem Ministerialerlaß und der Weisung des Reichskommissars wandte sich der Nbv Wien Ende 1939 mit der Bitte um Klärung an den Reichsverkchrsminister74. Der Reichsverkehrsminister verwies auf die Tatsache, daß die staatliche Verwaltung in Wien „bis zur Berufung des Reichsstatthalters von dem Reichskommissar“ geführt werde75. Der Nbv Wien firmierte dann bis zum 31. März 1940 unter der Bezeichnung „Der Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich - Bevollmächtigter für den Nahverkehr“76. Der Nbv Wien war somit 69 BA-KO R 2/23033, Bl. 245. 70 BA-KO R 2/23831, Bl. 74. Von den 15 Beamten waren zwölf bei der Dienststelle beschäftigt, zwei abgeordnet und einer bei der Wehrmacht; von den 89 Angestellten waren 67 beim Nbv beschäftigt (davon einer nur halbmonatlich im Wechsel mit dem Nbv München), 16 abgeordnet und sechs bei der Wehrmacht, ebd. Bl. 69. Vergleichbare Zahlen fiir den Nbv Salzburg liegen für diesen Zeitpunkt nicht vor. 71 Vorgänge in AdR, Bürckel-Materien 2640, RSTH/Ib pers., BKA Präsidium-Signaturreihen. Das Siegel des Nbv Wien trug die Umschrift „Der Reichsstatthalter - Bevollmächtigter für den Nahverkehr, Wien“. : Die Befugnisse des Reichsstatthalters (Österreichische Landesregierung) wurden nach Inkrafttreten des Ostmarkgesetzes am 1. Mai 1939 bis Januar 1940 in insgesamt sieben Verordnungen sukzessive auf oberste Reichsbehörden und die (neuen) Reichstatthalter übertragen, vgl. im einzelnen Pfeifer, Ostmark, S. 620-646. Die Übertragung der Aufgaben war mit einer Ausnahme am 1. Februar 1940 beendet. Während dieser Zeit bestanden das Land Österreich als Rechtsubjekt und die im Aufbau befindlichen Reichsgaue nebeneinander. 73 Es handelte sich hierbei um den Reichsstatthalter „neuen Typs“ nach dem Ostmarkgesetz im Reichsgau Wien, nicht zu verwechseln mit dem mehrfach erwähnten im März 1938 eingesetzten Reichsstatthalter in Österreich, der Funktionen der vormaligen österreichischen Bundesregierung übernahm und dem der Nbv Wien bis dahin angegliedert war. 74 Nbv Wien an RVM, 21. November 1939, BA-P R 5/9311, Bl. 385. 75 Behördenbezeichung der Verwaltung des Reichsgaues Wien, Bek. des RVM vom 4. Januar 1940, Mitteilungen des RVM Nr. 3, 15. Januar 1940, BA-P R 5/9311, Bl. 395. 76 Vgl. masch. Briefkopf eines Schreibens vom 18. Januar 1940, in AdR, Bürckel-Materien, 2640. Entsprechend auch der Adressat in den RdErl des RVM vom 1. Oktober 1939, ebd. und 3. April 1940, AdR, 161