Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 46. (1998)
LILLA, Joachim: Die Bevollmächtigten für den Nahverkehr (Nbv) und ihre nachgeordneten Dienststellen in Österreich 1938 bis 1945
Wehrkreis XVII, Sitz der Wchrkreisverwaltung Wien Wehrersatzbezirke Linz, Niederdonau (Sitz Wien), Wien (Niederdonau und Wien später zum Wehrersatzbezirk Wien zusammengefaßt): Oberösterreich, Niederösterreich, Wien, die nördlichen Bezirkshauptmannschaften des Burgenlandes35 (Mai 1939 Reichsgaue Oberdonau, Niederdonau, Wien) Wehrkreis XVIII, Sitz der Wehrkreisvenvaltung Salzburg Wehrersatzbezirke Innsbruck, Graz: Vorarlberg, Tirol, Salzburg, Kärnten, Steiermark, die südlichen Bezirkshauptmannschaften des Burgenlandes36 (Mai 1939 Reichsgaue Tirol-Vorarlberg, Salzburg, Kärnten, Steiermark) Im Frühsommer 1938 wurden im Reichsverkehrsministerium Überlegungen angestellt, die Nbv-Organisation auf Österreich auszudehnen und „am Sitze der beiden Generalkommandos in Wien und Salzburg Dienststellen für den Nahverkehr“ einzurichten37. Bereits am 25. Mai hatte der Reichsfinanzminister zur Bestreitung der Kosten für das Rechnungsjahr 1938 den Betrag von 140 000 RM zur Verfügung gestellt38. Am 22. Juli teilte Oberregierungsrat Nolde vom Reichsverkehrsministerium in einer Besprechung mit der Verkehrssektion des Ministeriums für Handel und Verkehr mit, „daß in Wien und Salzburg je eine Dienststelle des R[eichs]. Vferkehrs). Ministeriums], in Angelegenheiten des Nahverkehrs errichtet wird“. Am selben Tage soll nach Mitteilung Noldes in dieser Sache „das Einvernehmen mit der Reichsstatthalterei und dem Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich gepflogen“ worden sein39. Die Nbv-Dienststellen sollten wie folgt zusammengesetzt sein: „Ein Bevollmächtigter für den Nahverkehr (Nbv) und ein ständiger Vertreter desselben, beide Hochschüler womöglich Techniker mit verkehrstechnischen Kenntnissen. Ferner ein Oberinspektor und ein Inspektor, und zwar mit Kenntnissen des Verkehrswesens, Die Bevollmächtigten für den Nahverkehr und ihre nachgeordneten Dienststellen in Österreich 1938 bis 1945 politisch-administrativen Anschlusses 1938-1940. Wien 1972 (Schriftenreihe des Ludwig-Boltzmann- Instituts für Geschichte der Arbeiterbewegung 1), S. 124 f. 35 Verwaltungsbezirke Eisenstadt, Mattersburg, Neusiedel am See, Oberpullendorf und die landesunmittelbaren Städte Eisenstadt und Rust. Das ehemalige Land Burgenland wurde mit Wirkung vom 15. Oktober 1938 aufgelöst. Die genannten Bezirke kamen zu Niederösterreich bzw. zum Reichsgau Niederdonau, Art. I § 1 des Gesetzes vom 1. Oktober 1938, RGBl. 1938 I, S. 1333. Nach Tu ider, Wehrkreise, S. 7, soll die Aufteilung des Burgenlandes hinsichtlich der Wehrkreiszugehörigkeit schon zum 24. Mai 1938 erfolgt sein. 36 Verwaltungsbezirke Güssing, Jennersdorf und Oberwart. Die genannten Bezirke kamen zur Steiermark, Art. I § 1 des Gesetzes vom 1. Oktober 1938, RGBl. 1938 I, S. 1333. 37 In einem Vermerk des RVM - K 3/5531 - vom 30. Mai 1938 ist die Rede von 14 Nbv im Reichsgebiet, „zu denen demnächst 2 Nbv in Österreich kommen werden“, BA-P R 5/8029. Vgl. ferner RuPrVM an Minister für Handel und Verkehr (in Hinkunft: BMfHuV), 15. Juni und 9. Juli 1938, AdR, BMfHuV Präsidium, MfWuA, ZI. 14.984 Pr./38. Hierin wurden die Personalakten Pobischer, Hummel und Caes- mann angefordert mit dem Hinweis, daß „die Aufgaben auf dem Gebiete des Nahverkehrs auch im Lande Österreich in Kürze aufgenommen werden müssen“. Fundstelle des Zitats im Text ist das in in Anm. 38. nachgewiesene Schreiben vom 26. November 1939. 38 RFM an RuPrVM, Ve 1081-5 -1 -, 25. Mai 1938, erwähnt in RVM an RFM, 26. November 1938, BAKÓ R 2/23032, Bl. 58. 39 Notiz der Sektion IV des Bundesministeriums für Handel und Verkehr vom 25. Juli 1938, AdR, BMfHuV/Verkehrssektion, MfWuA: ZI. 42.743-IV/1938. Unverständlich erscheint indes der handschriftliche Zusatz von Sektionschef Prinz, daß die beiden Nbv-Dienststellen „bis auf weiteres der Verkehrssektion angegliedert werden“ sollten. 155