Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 45. (1997)

AGSTNER, Rudolf: Von Chandos House zum Belgrave Square. Österreichs Botschaft in London 1815–1997

Von Chandos House zum Beigrave Square. Österreichs Botschaft in London 1815-1997 Am 30. März 1892 äußerte Deym in einem Schreiben an Außenminister Kálnoky noch „die Überzeugung, daß Sir H. Meux das Haus für LSt. 30 000 verkaufen würde, wenn auch sein Vertreter bisher den Preis bloß auf LSt. 32 500 ermäßigt hat“. Gleichzeitig berichtete er weitere Details, daß nämlich die jetzige Besitzerin der groundlease eine alte Dame ist, welche nur den Nutzgenuß der Rente habe. Die head lease habe eine Laufzeit bis 24. März 1924, die lease von Sir H. Meux nur bis 14. März 1924. Die auf dem Hause lastende ground rent von LSt. 146 nicht an den Herzog von West­minster, sondern die Erben des Bauunternehmers im Beigrave Square gezahlt wird, der Herzog von Westminster aber bloß jährlich LSt. 3 von letzteren als groundrent bezieht... Auf einem Bericht Deyms vom 6. April 1893 über das Haus 18, Carlton House Terrace vermerkte Außenminister Kálnoky: „Das Haus in Carlton Terrace habe ich immer als zu teuer zum Ankauf und zu kost­spielig zum Bewohnen angesehen und ist mm auch Graf Deym zur Überzeugung gekom­men, daß dasselbe nicht in Betracht zu ziehen ist.“ Damit war die Entscheidung endgültig zu Gunsten des Hauses am Beigrave Square gefallen. Am 4. Mai 1892 berichtete Graf Deym an Graf Kálnoky über die zu erwar­tenden Kosten: 1) Zahlung an Sir Henry Meux ......................................................... 31 000 LSt. 2 ) notwendige Reparaturen und Neuherstellungen ............................ 1 763 LSt. 3) Premium an Herzog von Westminster............................................ 5 000 LSt. 4 ) innere Dekoration und Möblierung.............................................. 10 000 LSt. 5) für Einführung der elektrischen Beleuchtung ca............................... 550 LSt. G esamtsumme............................................................................... 48 313 LSt. I nzwischen versuchte Deym, die Forderung von Sir Henry Meux noch herunterzu­handeln. Am 7. Mai mußte er berichten, „Hauseigentümer refüsiert 30 500, würde jedoch 31 000 annehmen“, und am 18. Mai informierte Deym Sektionschef Pasetti, „daß wir unter dem Preise von LSt. 31 000 das Haus nicht kaufen können ...“ Schon am 2. Juni wurde dem Londoner Botschafter mitgeteilt, „daß die Feststellung der Zahlungsmodalitäten voraussichtlich keine besonderen Schwierigkeiten begegnen wird ...“ Deym wurde aufgefordert, das Einverständnis des Verkäufers sofort tele­grafisch anzuzeigen, was am 16. Juni geschah. Gleichzeitig ersuchte Deym um Mit­teilung, „ob ich namens der k. u. k. österreichisch-ungarische Regierung Vertrag abzuschließen habe ...“ Schon am nächsten Tag wies der Minister des Äußern Graf Deym über die Zahlungsmodalitäten nebst der Prämie an den Herzog von Westmin­ster an, daß „ ... die Hälfte des Kaufpreises sofort, die zweite Hälfte in den ersten Tagen kommenden Jahres flüssig gemacht werden wird.“ Das von Meux geforderte Angeld von 4 000 LSt. war damit unnötig. Erst am 19. Juni 1892 wandte sich Minister des Äußern Graf Kálnoky wegen der Finanzierung an beide Ministerpräsidenten40: 40 HHStA Wien, AR, Fach 6/65, Schreiben des MdÄ ZI. 23874/3 vom 19. 6. 1892. 11

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