Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 45. (1997)

AGSTNER, Rudolf: Von Chandos House zum Belgrave Square. Österreichs Botschaft in London 1815–1997

Rudolf Agstner Im Laufe der Ministerberatungen welche zu Beginn des vorigen Monats stattfanden, habe ich bereits die Ehre gehabt, darauf hinzuweisen, wie notwendig und dringlich sich der Ankauf eines Hauses in London herausstellt, welches dem k. u. k. Botschafter und der Botschaftskanzlei daselbst zum ständigen Sitze zu dienen hätte. Schon seit einiger Zeit war vorherzusehen, daß der k. u. k. Botschafter das gegenwärtig gemietete Haus werde räumen müssen ... Es hat sich gezeigt, daß ein passendes Objekt nur um einen viel höheren Zins als den bisherigen erhältlich wäre. Nur mit Schwierigkeit ist es gelungen, die Miete des gegenwärtigen Hauses bis zum September d. J. zu verlängern ... zweckmäßig erwiesen, jenes Haus zu kaufen, in welchem die k. u. k. Botschaft ge­genwärtig untergebracht ist. Der Preis hiefür stellt sich samt den notwendigen Adaptie­rungen, Einrichtung usw. auf ca. 600 000 fl. öW in Papier41. Am 6. Juli 1892 legte Deym dem Ministerium den Vertragsentwurf vor, „durch den Sir Henry Meux sich verpflichtet, das Haus samt der headlease welche bis zum 24. März 1924 läuft, der k. u. k. Regierung fiir den Preis von LSt. 31 000 am 8. August käuflich zu überlassen ...“42 Am 8. August 1892 war der halbe Kaufpreis von LSt. 15 500 zu bezahlen, die zweite Hälfte, zu 4 'A % verzinst, war am 1. Jänner 1893 fällig. ... Ich besitze bereits die Zusage des Herzogs von Westminster, daß er bereit ist, gegen Rückgabe der noch laufenden lease nach Instandsetzung der Gebäude und Erneuerung der Drains in dem Stallgebäude gegen Zahlung einer Prämie von Lst. 5 000 und der jähr­lichen Zahlung von LSt. 3 eine neue lease auf die Dauer von 60 Jahre auszustellen ... In Folge des Ankaufs der headlease entfallt während der 60 Jahre jede weitere groundrent Zahlung mit Ausnahme der an den Herzog von Westminster zu zahlenden jährlichen LSt. 3 ... Da sich die großbritannische Regierung auf die wiederholt seitens der hiesigen di­plomatischen Vertreter ihr gemachten Vorstellungen endlich bereit finden ließ, circa 2 Drittel der Kommunalsteuem für alle von Diplomaten bewohnten Häuser zu bezahlen, so werden die für das Botschaftspalais seitens der k. u. k. Regierung zu zahlenden Abgaben kaum mehr als circa LSt. 130 betragen. Deym stellte über die im Zusammenhang mit dem Erwerb des Hauses am Beigrave Square erforderlichen Mittel folgende Rechnung auf: 1) Kaufpreis für das Haus mit groundlease ............................................. 31 000 LSt. 2 ) Vertragskosten ........................................................................................... 275 LSt. 3) Prämie an den Herzog von Westminster zu zahlen .............................. 5 000 LSt. 4 ) für Instandsetzung und Reparatur der Gebäude incl. Ein­richtung der elektr. Beleuchtung............................................................ 2 400 LSt. 5) für innere Dekoration, Malerei und Möblierung................................ 10 000 LSt. 6 ) für den Zubau der Kanzleiräume .......................................................... 1 000 LSt. Summe................................................................................................... 49 675 LSt. Zinsen zu dem Kaufgeldreste von LSt. 15 500 mit 4 14 % ..................... 277 LSt. G esamtsumme....................................................................................... 49 952 LSt. Deym ersuchte, „diese Summe etwa auf LSt. 50 000 abrunden zu dürfen“. Auf sei­nem Bericht befindet sich ein handschriftlicher Vermerk vom Minister des Äußern, Graf Kálnoky: „An dieser Summe wäre festzuhalten“. Ein Gulden von 1892 entspricht 1997 der Kaufkraft von 132,45 Schilling; der Kaufpreis entspricht daher 79,470 000 Schilling (ÖStatZA). HHStA Wien, AR, Fach 6/25, Bericht Nr. XXXIX A-B an MdÄ vom 6. 7. 1892. 12

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