Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 45. (1997)

BRAUN, Gerd: Schloß Ambras als Sommerresidenz des Erzherzogs Carl Ludwig

Schloß Ambras als Sommerresidenz des Erzherzogs Carl Ludwig Joseph Lang unterzog vor allem den bereits genannten Kostenanschlag einer ver­nichtenden Kritik. Hierauf fertigte der Hofrat im Obersthofmeiseramt, Joseph von Heidt, ein ebenso negatives Gutachten über das aus zwei Ansichtsplänen des Hoch­schlosses, einem Lageplan, den Grundrissen des neuen Museums in Innsbruck und einer Zeichnung für einen gotischen Altar in der Schloßkapelle sowie einer summa­rischen Kostenübersicht bestehende Elaborat Försters an, die darin gipfelt: Ludwig Förster habe „die ihm zufolge der a. h. Entschließung vom 2. Juli 1857 gestellte Aufgabe in mehrfacher Beziehung nicht gelöst“47. In diesem Sinne erstattete der Obersthofmeister, Fürst Liechtenstein, seinen Bericht an den Kaiser und empfahl hierbei erneut nach dem Modell der Restaurierung der Residenz in Budapest, das Projekt aus dem „gewöhnlichen Behördengang“ herauszunehmen, in dem der Erz­herzogstatthalter über Pauschalsummen in eigener Regie die Arbeiten vergeben sollte. Kaiser Franz Joseph I. erteilte Liechtenstein den Auftrag, die enstprechenden Verhandlungen einzuleiten und ihm das Ergebnis vorzulegen48. Daraufhin informier­te Liechtenstein das Finanzministerium über den Sachstand und bat um Stellung­nahme. In seiner Antwort ging der Finanzminister auf den Vorschlag des Obersthofmeisters nicht weiter ein, vielmehr äußerte er sein Erstaunen darüber, überhaupt mit dem Projekt einen Privatarchitekten beauftragt zu haben. Auch sei die ursprünglich bewilligte Summe von 1845 um das Zehnfache überschritten, und er empfahl die geplanten Baumaßnahmen „insbesondere vom finanziellen Standpunkt einer eindringlichen Würdigung zu unterziehen“. Er vertrat weiter die Meinung, ob nicht in den schon bestehenden Lokalitäten des Schlosses Ambras der Hofstaat Sr. k. H. des durchl. Hr. Erzherzogs Carl Ludwig für die Dauer eines evtl. Sommersejours nebst der Ambraser Sammlung untergebracht werden könnte [und] ob es nicht unter den waltenden Verhältnissen im Interesse der Wissenschaft und der Kunst angezeigt wäre, S. k. k. apóst. Majestät um die a[ller]g[nädigste] Gestattung zu bitten, die Ambraser Sammlung in Wien zu belassen, wo dieselbe einem größeren Kreise von Kunstübenden u. Gelehrten zugänglich und somit weit fruchtbringender ist. .. ,“49. Ende November berichtete Liechtenstein dem Erzherzogstatthalter nach Innsbruck über die Unzulänglichkeit der Förster’sehen Projekte und die Stellungnahme des Finanzministers Die weiteren Anträge sollten „nach vorausgegangener Konstatie­rung des wirklich Notwendigen und des nach den höchsten Wünschen“ des Erzher­zogs, durch den Architekten Professor Förster ausgearbeitet werden und nach sorg­fältiger Prüfung dem Finanzminister zur weiteren Verhandlung vorgelegt werden50. Carl Ludwig regte hierauf an, Förster solle sich nach Innsbruck begeben oder - wenn er verhindert sein sollte - seinen Sohn Heinrich, „welcher im letzten Sommer mit der Ausarbeitung des Projektes in Ambras beschäftigt war“, senden, um die verlangten genauen Ausarbeitungen anfertigen zulassen. Man merkt die Irritation des Erzherzogs, wenn er weiter ausfiihrt: „Indem Ich es für sehr erwünscht halte. 47 HHStA Wien, OMeA, Rubrik 81/F/l 1, Jg. 1857 vom 20. September 1857. 48 TLA Innsbruck, Kunstsache III 8/5, 1857, Statthalterei 1856-1868 vom 26. September 1857 sowie a. h. Entschließung vom 28. September 1857. 49 Finanzarchiv [FA] Wien, Finanzministerium Präs. 3939 vom 2. November 1857. 50 TLA Innsbruck, Kunstsache III 8/5, 1857, Statthalterei 1856-1868 vom 23. November 1857. 99

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