Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 45. (1997)

BRAUN, Gerd: Schloß Ambras als Sommerresidenz des Erzherzogs Carl Ludwig

Gerd Braun wenn nun baldigst diese Angelegenheit zum Abschlüsse gebracht wird“51. Förster bat daraufhin um die Rücksendung seiner Pläne, um die verlangten Ausarbeitungen in seinem Wiener Büro anzufertigen. Der Erzherzog informierte hierüber den Oberst­hofmeister und erklärte in bezug auf das Schreiben des Finanzministers, Freiherrn von Bruck, vom November letzten Jahres, daß er bei der Restauration des Schlosses Ambras keine besonderen Wünsche habe, da es sich hier um die Restaurierung eines historisch denkwürdigen kaiserlichen Schlosses handelt, welches zur Aufnahme der berühmten und kostspieligen Ambraser Sammlung, sowie zum Sommeraufenthalte eines Mitgliedes aus dem Kaiserhause be­stimmt ist, und vielleicht sogar zu einem - wenn auch nur kurzen Aufenthalte des Aller­höchsten Hofes dienen dürfte, so ist nach Meiner Ansicht bei Beurteilung über die Not­wendigkeit und Zweckmäßigkeit der Herstellungen in Ambras ein größerer Maßstab als bei der Restaurierung eines anderen Gebäudes in Anwendung zu bringen. Deshalb haben sich auch Seine k. k. apóst. Majestät gnädigst bewogen gefunden, die Berufung eines der ersten Architekten Österreichs zur Verfassung des Projektes für eine entsprechende und würdige Herstellung des Schlosses zu genehmigen. Der Erzherzog ersuchte den Obersthofmeister, sich über die zukünftige Richtung des Projektes zu äußern52. Der wie alle „Säckelwarte“ dieser Welt auf Einsparungen bedachte Finanzminister verlangte daraufhin, daß man sich bei der Restaurierung auf die unabweislich notwendigen Herstellungen zu beschränken habe, um das Schloß für einen Sommeraufenthalt herzurichten, und empfahl aus Platzmangel, die Unterbringung der Ambraser Sammlung zu verschieben. Listig hob er hervor, daß „es sich zunächst um die Erhaltung und Restauration eines historischen denkwürdi­gen Schlosses handelt, eine zu umfangreiche, mit Umgestaltungen und Neubauten verbundene Restauration aber eher geeignet wäre, den historischen Wert dieses Ge­bäudes zu beeinträchtigen“. Daraufhin trug der Obersthofmeister Ende Januar dem Kaiser die Angelegenheit erneut vor und bat um eine Entscheidung über die Frage des Aufenthaltes des Allerhöchsten Hofes in Ambras und der Herstellung eines eige­nen Museums, für die Ambraser Sammlung, oder einer eventuellen Verschiebung der Verlagerung sowie über die unabweislich notwendigen Herstellungen am Hoch­schloß. Kaiser Franz Joseph I. entschied nun Mitte Februar, bei dem Anträge zur Restaurierung des Schlosses Ambras ist für einen evtl. Aufenthalt Meines Hofes daselbst keine besondere Fürsorge zu treffen, sondern man hat sich auf den notwendigen Bedarf Meines Herren Bruders, des Erzherzogstatthalters Carl Ludwdg und auf die unumgänglichen Raumbedürfnisse zur angemessenen Unterbringung der Ambra­ser Sammlung zu beschränken. In diesem Sinne sind die Detailpläne und Kostenüber­schläge zu liefern53. „Bruder Carl“ erklärte sich daraufhin mit der Abfassung eines „neuen einfachen Planes“ einverstanden: Ich glaube, es wäre mit (der) Verfassung eines solchen Planes nicht mehr der Professor Förster zu betrauen, oder unter dessen Einfluß auszuführen; denn dem Förster wird es sehr schwierig fallen, von seinen Ideen, die nach Großartigkeit, und dadurch bedingten namhaften Mehraufwand zielen, abzugehen. Dies liegt wohl schon in der Art der Archi­HHStA Wien, OMeA, Rubrik 81/F/12, Jg. 1857 vom 10. Dezember 1857. HHStA Wien, OMeA, Rubrik 81/F/2, Jg.1858 vom 8. Jänner 1858. Ebenda, Rubrik 81/F/2, Jg. 1858 vom 20. Jänner 1858; und ebenda, Rubrik 81/F/2, Jg. 1858 vom 25. Jänner 1858: A h. Entschließung vom 13. Februar 1858. 100

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