Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 44. (1996)

STRIMITZER, Birgit: Der k. k. Staatsrat Friedrich Freiherr Binder von Krieglstein, Freund und Sekretarius des Staatskanzlers Kaunitz. Ein Beitrag zur Klientelpolitik der maria-theresianischen Epoche

Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 44/1996 - Rezensionen Im ersten Kapitel des auch als Beitrag zur Rechts- und Kulturgeschichte de­klarierten Werkes stellt der Verfasser die Entwicklung des Ordenswesens im Übergang von den weltlichen zu denen der englische Hosenbandorden, der Sa­voyen’sehe Annunciatenorden und der für Österreich bedeutende, wenn ur­sprünglich auch burgundische Orden vom Goldenen Vließ zählt, zu den Ver­dienstorden dar, als deren ersten er den 1693 von Ludwig XIV. gestifteten Mili­tärorden vom Heiligen Ludwig nennt, der im Gegensatz zu den einstufigen weltlichen Ritterorden bereits drei Klassen umfaßte. Ebenso wird erwähnt, daß die von den meisten Staaten als beispielgebend beachtete fünfstufige Klassen­gliederung auf die 1804 von Napoleon gestiftete Ehrenlegion zurückgeht. Für den Kundigen nicht neu, aber der Vollständigkeit halber wird festgehal­ten, daß in Österreich das Zeitalter der Verdienstorden mit der Stiftung des Mili­tär Maria Theresienordens im Juni 1757 einsetzte. Die unabdingbare Aufzäh­lung der übrigen Orden hätte allerdings dahingehend ergänzt werden können, daß sie im Falle des Maria Thersienordens, des Leopold- und des Franz-Joseph- Ordens nicht von Anfang an über die zuletzt umfassenden Grade verfügten, sondern dem Gebot nach Differenzierung folgend (beim Franz-Joseph-Orden sogar zweimal) erweitert wurden, auch wenn dies aus den im Anhang wiederge­gebenen Ordensstatuten ersichtlich ist. Erwähnung finden auch die mit der Verleihung dieser Orden verbundenen Vorrechte, wie z. B. die Verleihung des Titels eines wirklichen Geheimen Rates bzw. die Erhebung in verschiedene Adelsränge bis zum Freiherrnstand, welch letztere allerdings mit Ausnahme für die Ritter des Maria Theresienordens 1884 aufgehoben wurden. Neben Themen, deren Behandlung füglich erwartet werden durfte, hat sich der Verfasser ein Kapitel besonders angelegen sein lassen, das viele am Ordenswe­sen sonst eher uninteressierte Zeitgenossen zu diesem Buch greifen lassen könnte. Es geht da schlicht um die viele Staats- und sonstige Funktionäre noch immer elektrisierende Frage, mit welchem Ordens- bzw. Ehrenzeichengrad der Beamte einer bestimmten Dienstklasse oder ein in vergleichbarer Position ste­hender Staatsbürger zu bedenken wäre. In einer unter gewiß enormem Arbeits­aufwand entstandenen tabellarischen Gegenüberstellung rangmäßig vergleich­barer Dekorationen der Monarchie aus den Jahre 1912 mit denen der Republik aus dem Jahre 1932 wird anschaulich gemacht, welche Stufen damals sowie heute für die Inhaber welcher Ränge in Betracht kamen. All das wird auch mit Verleihungszahlen untermauert. Allerdings zeigt sich, wie dem zugeordneten Text zu entnehmen ist und wie dies auch aus der heute üblichen Verlei­hungspraxis erkennbar wird, daß in diesem Schema durchaus Raum für Aus­nahmen, und zwar nach oben hin, gegeben war und ist. Heute wird beispielswei­se in den obersten zwei Dienstklassen eine Bandbreite von zwei bis drei Ehren­zeichengraden erkennbar. Zahlreiche zum Teil bekannte Namen sorgen für die Anschaulichkeit dieses Abschnittes. 375

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