Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 43. (1993) - Festschrift für Rudolf Neck zum 65. Geburtstag
ENDERLE-BURCEL, Gertrude: Militarisierung der Gesellschaft – Aspekte österreichischer Wehrpolitik 1918–1938
Gertrude Enderle-Burcel desministeriums für Landesverteidigung mußte die personelle Aufrüstung in Form der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht folgen. Nach der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht in Deutschland im März 1935 und dem Ausbleiben von Sanktionen durch Italien, Frankreich und England forcierte auch Österreich wieder die Forderung nach militärischer Gleichberechtigung.90) Bei internationalen Verhandlungen des österreichischen Außenministers Egon Berger-Waldenegg im April und Mai 1935 zeigten sich Italien, England, Frankreich und sogar die Tschechoslowakei, im Falle eines erfolgreichen Abschlusses eines Donaupaktes mit der österreichischen Aufrüstung einverstanden.91) Für Mussolini lag die Revision der militärischen Klauseln der Friedensverträge im Interesse von ganz Europa.92) Während sich auf der internationalen Ebene der Widerstand gegen die Einführung einer allgemeinen Wehrpflicht in Österreich verringerte, konnten sich auf innerpolitischer Ebene Heimwehr und Regierungskreise auf kein einheitliches Vorgehen einigen. Bundeskanzler Kurt Schuschnigg und Staatssekretär Wilhelm Zehner traten im Ministerrat vom 22. März 1935, als unmittelbare Reaktion auf das deutsche Vorgehen, für die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht ein93), während sich Vizekanzler Starhemberg dezidiert „gegen die Einführung der sogenannten .allgemeinen Wehrpflicht1“ wehrte, „weil man dadurch auch der radikalen Opposition Waffen in die Hand geben würde“.94) Der Ministerrat beauftragte schließlich das Bundesministerium für Landesverteidigung „ehestbaldig“ entsprechende Vorschläge auszuarbeiten. Eine umfangreiche Diskussion im Ministerrat im April 1935 verdeutlichte die Meinungsgegensätze. Staatssekretär Wilhelm Zehner95) und Landwirtschaftsminister Josef Reither96) sprechen von der Belebung der Wirtschaft durch die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht und für Bundeskanzler Kurt Schuschnigg ist es selbstverständlich, daß eine Form gefunden werden muß, die den physischen und politischen Bedingungen des Staates Rechnung trägt.97) Bundesminister Emil Fey hin90) MRP 988/2 vom 22. März 1935, S 356f. 91) Franz Müller, Franz von Papén als Sondergesandter Hitlers in Wien und die deutsch-österreichischen Beziehungen 1934-1938, phil. Diss., München 1987, S 129. Zu den Donauföderationsplänen 1934/35 vgl. Wrba, Genfer Politik, S 146-259. 92) H. James Burgwyn, La troika danubiana di Mussolini: Italia, Austria e Ungheria, 1927-1936, in: Storia contemporanea, Rivista bimestrale di studi storici, Anno XXI, n. 4, agosto 1990, S 672. 93) MRP 988/2 vom 22. März 1935, S 360ff. 94) Ebenda, S 364. 95) Ebenda, S 4241T. 96) Ebenda, S 429. 97) Ebenda, S 428. 190