Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 43. (1993) - Festschrift für Rudolf Neck zum 65. Geburtstag

ENDERLE-BURCEL, Gertrude: Militarisierung der Gesellschaft – Aspekte österreichischer Wehrpolitik 1918–1938

Gertrude Enderle-Burcel desministeriums für Landesverteidigung mußte die personelle Auf­rüstung in Form der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht folgen. Nach der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht in Deutschland im März 1935 und dem Ausbleiben von Sanktionen durch Italien, Frank­reich und England forcierte auch Österreich wieder die Forderung nach militärischer Gleichberechtigung.90) Bei internationalen Verhandlungen des österreichischen Außenministers Egon Berger-Waldenegg im April und Mai 1935 zeigten sich Italien, England, Frankreich und sogar die Tschechoslowakei, im Falle eines erfolgreichen Abschlusses eines Do­naupaktes mit der österreichischen Aufrüstung einverstanden.91) Für Mussolini lag die Revision der militärischen Klauseln der Friedens­verträge im Interesse von ganz Europa.92) Während sich auf der internationalen Ebene der Widerstand gegen die Einführung einer allgemeinen Wehrpflicht in Österreich verringerte, konnten sich auf innerpolitischer Ebene Heimwehr und Regierungs­kreise auf kein einheitliches Vorgehen einigen. Bundeskanzler Kurt Schuschnigg und Staatssekretär Wilhelm Zehner traten im Ministerrat vom 22. März 1935, als unmittelbare Reaktion auf das deutsche Vor­gehen, für die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht ein93), während sich Vizekanzler Starhemberg dezidiert „gegen die Einführung der so­genannten .allgemeinen Wehrpflicht1“ wehrte, „weil man dadurch auch der radikalen Opposition Waffen in die Hand geben würde“.94) Der Mini­sterrat beauftragte schließlich das Bundesministerium für Landes­verteidigung „ehestbaldig“ entsprechende Vorschläge auszuarbeiten. Eine umfangreiche Diskussion im Ministerrat im April 1935 ver­deutlichte die Meinungsgegensätze. Staatssekretär Wilhelm Zehner95) und Landwirtschaftsminister Josef Reither96) sprechen von der Belebung der Wirtschaft durch die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht und für Bundeskanzler Kurt Schuschnigg ist es selbstverständlich, daß eine Form gefunden werden muß, die den physischen und politischen Be­dingungen des Staates Rechnung trägt.97) Bundesminister Emil Fey hin­90) MRP 988/2 vom 22. März 1935, S 356f. 91) Franz Müller, Franz von Papén als Sondergesandter Hitlers in Wien und die deutsch-österreichischen Beziehungen 1934-1938, phil. Diss., München 1987, S 129. Zu den Donauföderationsplänen 1934/35 vgl. Wrba, Genfer Politik, S 146-259. 92) H. James Burgwyn, La troika danubiana di Mussolini: Italia, Austria e Ungheria, 1927-1936, in: Storia contemporanea, Rivista bimestrale di studi storici, Anno XXI, n. 4, agosto 1990, S 672. 93) MRP 988/2 vom 22. März 1935, S 360ff. 94) Ebenda, S 364. 95) Ebenda, S 4241T. 96) Ebenda, S 429. 97) Ebenda, S 428. 190

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