Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 42. (1992)
AGSTNER, Rudolf: Von der österreichisch-ungarischen Botschaft zum österreichischen Generalkonsulat Berlin. Zur Geschichte der k. u. k. bzw. österreichischen Vertretungsbehörden in der deutschen Hauptstadt 1871–1991
Staatssekretär Dr.Renner beeilte sich Hartmann mit Schreiben vom 3. März 1920 mitzuteilen, „daß die bisher nicht erfolgte Flüssigmachung der einmaligen Zuwendung an die Beamten im Auslande nur darauf zurückzuführen ist, daß die Durchführung des Besoldungsü- bergangs-Gesetzes eine geradezu ungeheure Arbeitslast hervorrief, sodaß es nicht möglich war, alles zeitgerecht fertigzustellen ... Wenn sich die Beamten im Auslande darüber beklagen, daß ihre Bezüge unzureichend sind, so wird dies niemand mehr bedauern als ich. Unsere finanzielle Lage ist eine so klägliche, daß wir alle darunter schwer leiden. Es ist uns unter solchen Umständen kaum mehr möglich, an eine Erweiterung des Außendienstes zu denken. Sind unsere Herren im Auslande nicht zufrieden, so bliebe nichts anderes übrig, als auch die schon bestehenden Ämter wieder einzuziehen “,74). Nachdem das Palais der ehemaligen k.u.k. Botschaft in der Moltke- straße 3 von Botschafter Gottfried Prinz zu Hohenlohe-Schillingsfürst geräumt worden war, wurde dieses entsprechend dem Antrag des deutsch-österr. Gesandten Dr. Hartmann und einer Weisung von Staatssekretär Dr.Bauer am 20. Dezember 1918 der deutsch-österr. Gesandtschaft als Wohn- und Ranzleiräume überlassen. „Hiebei sind die im Hochparterre des Palais gelegenen Räumlichkeiten als Kanzlei des Gesandtschaftspersonals, die im 1. Stock nach der Straße gelegenen früheren Repräsentationsräume als Speisezimmer, Salon, Arbeitszimmer des Herrn Gesandten und seines Privatsekretärs, die im Hoftrakte gelegenen schließlich als Wohnräume des Herrn Gesandten und seiner Familie eingerichtet worden. Im II.Stock endlich sind vier Räume des Legationssekretär Dr.von Verdross und seiner Familie, zwei Zimmer dem Pressereferenten Werre und ein Zimmer dem Privatsekretär Dr.Singer als Wohnung eingeräumt worden. In der Garage ist das Dienstauto untergebracht, in der Wohnung darüber der Amtsdiener Meyer, der Hausdiener Strangfeld und der Chauffeur Sündermann einquartiert worden. Der Portier Komarek wurde in seiner bisherigen Wohnung belassen. Alle übrigen Räumlichkeiten wurden abgesperrt und die Schlüssel der österr.-ungar. Botschaft in Verwahrung gegeben. Die Einrichtungsgegenstände für die in Rede stehenden Räume wurden teils den Beständen der ö-u Botschaft, teils der Kommerzdirektion derselben entnommen, da diese infolge ihrer nunmehr auch räumlich mit der ö-u Botschaft, Kronprinzenufer 14, erfolgten Vereinigung vieles entbehren konnte“174 175). Am 31. Dezember 1920 erwarb die Republik Österreich das Gebäude Bendlerstraße 15 zur Unterbringung ihrer Gesandtschaft. Der Kaufpreis wurde mit 1,550.000 Mark festgelegt176). Der Preußische Ministerpräsident erteilte zu dem Grundstückskauf gemäß „Art.7 §2 des Ausführungsgesetzes zum BGB und Art. 82 Abs.l der Verfassung des Freistaates Preußen vom 30.11.1920“ am 8. Juli 1921 die Von der österreichisch-ungarischen Botschaft zum Österreichischen Generalkonsulat Berlin 174) HHStA, ebenda 175) HHStA, AR F 6, K80, 6 Berlin 1, Liquidierung, f.12 ö-u Bot.Berlin 328A vom 14.1. 1919 176) AdR, GesArchiv Berlin, K 62, f.l, Nr. 21 Notariatsregister für 1920 Notar Hayn; Hausbeschreibung siehe Anm. 165 315