Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 42. (1992)
AGSTNER, Rudolf: Von der österreichisch-ungarischen Botschaft zum österreichischen Generalkonsulat Berlin. Zur Geschichte der k. u. k. bzw. österreichischen Vertretungsbehörden in der deutschen Hauptstadt 1871–1991
Von der österreichisch-ungarischen Botschaft zum Österreichischen Generalkonsulat Berlin eine mit geringeren Kosten verbundene Transportmöglichkeit ergeben sollte“161). Nachdem das Botschaftspalais bereits 1912 das Interesse von Grundstücksspekulanten geweckt hatte, wurde es nach dem Zusammenbruch der Monarchie mit Kaufvertrag vom 16. Dezember 1920 durch die Republik Österreich, vertreten durch Legationsrat Nikolaus Post als Geschäftsträger der österr. Gesandtschaft, und Ungarn, vertreten durch Legationsrat Baron von Foerster 162) als Vertreter des kgl. ungarischen Gesandten an den kurz zuvor offenbar zu Spekulationszwecken gegründeten „Allgemeinen Bankverein für Grundbesitz, Handel und Industrie AG“, vertreten durch Staatssekretär a D Stephan Moesle, verkauft. Der Kaufpreis wurde mit 7,000.000 Mark festgelegt. Die Objekte Molktestraße 3 und Kronprinzenufer 14 wurden „in dem Zustande, in dem sie sich zur Zeit befinden unter Ausschluß jeder Gewährleistung“ verkauft. „Mitverkauft werden insbesondere alle mit den auf den Grundstücken befindlichen Gebäuden niet und nagelfest verbundenen Gegenstände wie Bibliothekseinrichtung und Wandtäfelung.“ Im §2 wurde vereinbart, daß bei Vertragsabschluß 100.000 Mark an die Verkäufer zu zahlen sind; bei Vorliegen der schriftlichen oder telegraphischen Genehmigung des Verkaufes seitens der beiden Regierungen werden an Verkäufer 1,750.000 Mark bar gezahlt werden. Der noch verbleibende Restbetrag von 5,150.000 Mark ist binnen drei Monaten nach Vorliegen der schriftlichen oder telegraphischen Genehmigung des Verkaufes seitens der beiden Regierungen ... bar zu zahlen. In § 4 wurde festgelegt, daß „die Übergabe der Grundstücke an Käufer ... auf seinen Wunsch jederzeit nach erfolgter Genehmigung dieses Vertrages seitens der beiden Regierungen nach folgender Maßgabe zu erfolgen habe: bis zum 10.1. 1921 Übergabe der Räume des Hauses Kronprinze- nufer 14 (mit Ausnahme des bis zum 28. 1. 1921 zu räumenden 2. Stockwerks), ab 10.2. 1921 Übergabe der 7 Zimmer im Haus Moltkestraße 3, der Rest am 1. Oktober 1921“163). 161) HHStA, AR F 6, R 53, ÖG Berlin 3591/A vom 26.6. 1923 und HHStA Zl.l 120/1923 vom 19. 7. 1923 162) * 1876 Budapest, ab 1900 MdÄ, 1930 pensioniert 163) AdR, GesA Berlin, R 50; das ehemalige k.u.k. Botschaftsgebäude wurde in der Folge verschiedenartig genutzt. 1938 ging es, ebenso wie die Nachbargebäude auf Nr. 1 und 2, in das Eigentum des Deutschen Reiches über. Dieses benötigte die Liegenschaften zum Bau der „Volkshalle“ Adolf Hitlers,deren Ruppel (Höhe 290 m) ziemlich genau über der Moltkestraße gewesen wäre. Das Gebäude wurde im November 1943 durch Bomben zerstört und wegen eines Schadensgrades von 95,2 % (Haus Moltkestraße 3) und 86,2% für das Querhaus 1951 zum Abbruch freigegeben. Die Reste der Häuser in der Moltkestraße wurden 1960-1962 beseitigt. 311