Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 42. (1992)

PICHORNER, Franz: Patente und Instruktionen für die Statthalter der Österreichischen Niederlande (1715–1726)

Franz Pichorner und die in der Folge für jeden Statthalter der Niederlande einen festen Bestandteil seiner Instruktionen bis zum Ende der spanischen Herr­schaft bildete67). Ohne weitere Diskussion billigte die Geheime Konfe­renz am 4. Jänner diese offengelegte Instruktion für Daun; am Rand des Protokolls vermerkte Buol lediglich, daß Daun regelmäßig Bilanzen aus den Niederlanden nach Wien schicken sollte68). Marchese di Prié hatte während seiner Statthalterschaft diesen Auftrag, trotz wiederholter Mahnungen, ignoriert. Fürst Cardona präsentierte der Konferenz dar­aufhin einen zweiten Instruktionenentwurf aus der Kanzlei des Conseil Supreme69). Diese Anweisung, als „instruction secrete“ bezeichnet, bil­det die Mischung aus dem Schema der Geheiminstruktion, die die nie­derländischen Statthalter seit Margarete von Österreich bis zu Max Emanuel von Bayern erhalten hatten und aus Punkten, die völlig auf die aktuelle Situation von 1725 bezogen waren. An der Ausfertigung der „instruction secrete“ für Graf Daun vom 27. Jänner 1725 läßt sich diese Verbindung von traditionellen mit aktuellen Angaben ganz klar erken­nen. Die Punkte 1 bis 31 entsprechen, auch wieder in der Art ihrer Formulierung, völlig dem alten Schema, die Punkte 32 bis 41 gehen auf zeitgemäße Probleme ein, das Schlußkapitel 42 bildet wiederum einen Topos70). Am 14. Jänner ließ Prinz Eugen in der Konferenz jene aktuel­len Probleme zur Sprache kommen, die Eingang in Dauns Instruktion fanden. Diese betreffen die Verwaltungsreform von 1718 mit der Bil­dung eines einzigen Staatsrates (Punkt 32), die Gründung der Ostendi- schen Handelskompanie (Punkt 33), die Verpachtung der Ein- und Aus­fuhrzölle (Punkt 34), die Verpachtung der Domänen (Punkt 35), die Erhaltung der Truppen (Punkt 36), das Einschicken der Bilanzen (Punkte 37 und 38), die Abgaben für die holländischen Barrieregarniso­nen (Punkt 39), das niederländische Postwesen (Punkt 40), die Privile­gien der Zünfte und die Unruhen in Brüssel im Jahre 1717 (Punkt 41). Schließlich legte in dieser Konferenz am 14. Jänner Marqués de Rialp den Ministern eine dritte Instruktion für Graf Daun zur Begutachtung vor71)- Diese, in der Ausfertigung als „instrucción reservada“ bezeichne- ten Anweisungen72) sind im Spanischen Staatssekretariat Rialps ent­standen. Sie betrafen die Außenpolitik, die Geheimkorrespondenz, das Zeremoniell, die Bildung des Hofstaates für Erzherzogin Maria Elisa­beth und vor allem die Ämter- und Benefizienvergabe. Am 18. Jänner 67) Vgl. ebenda; Stern, Die Instruktionen, (wie Anm. 49). 68) Vgl. HHStA, StK Vorträge K 26, fol. 35v. 69) Vgl. ebenda, fol.35v—36r. 70) Vgl. Instruktionen und Patente Karls (III). VI. und Maria Theresias (wie Anm. 28). 7t) Vgl. HHStA, StK Vorträge R 26, fol. 54v-55r. 72) Vgl. Instruktionen und Patente Karls (III.) VI. und Maria Theresias (wie Anm. 28). 144

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