Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 42. (1992)

PICHORNER, Franz: Patente und Instruktionen für die Statthalter der Österreichischen Niederlande (1715–1726)

Instruktionen für die Statthalter der Österreichischen Niederlande erhielt Graf Daun, nachdem er über die bisherigen Beratungen und den Inhalt der Instruktionen informiert worden war, die Gelegenheit, vor den Ministern der Konferenz Stellung zu nehmen73). Daun erklärte der Konferenz, daß seine Autorität in ungerechter Weise durch die beiden ersten Artikel der Geheiminstruktion aus dem Niederländischen Rat eingeschränkt wäre.Diese Anweisungen sollten ihn an die Beschluß­mehrheit des Brüsseler Staatsrates binden. Als Vizekönig von Neapel war Daun nicht verpflichtet gewesen, den Entscheidungen des Kollate- ralrates zu folgen74). Graf Gundaker Starhemberg erinnerte daran, daß die spanischen Könige ihren Statthaltern das Recht eingeräumt hatten, in wichtigen Angelegenheiten und wegen der großen Distanz zwischen Brüssel und Madrid, auch selbständig und gegen die Beschlüsse des Brüsseler Staatsrates zu entscheiden. Am Beispiel der Geheiminstruk­tion für Graf Juan de Monterrey, interimistischer Gouverneur der Nie­derlande von 1670 bis 167575), zeigte Starhemberg, daß Monterrey nur aus sehr wichtigen Gründen und Einwänden von den Beschlüssen des Staatsrates abweichen durfte. Nun, da der Kaiser in wenigen Tagen über die Probleme der niederländischen Regierung informiert werden könnte, wollte man dem Gouverneur die Skrupel vor einer falschen Entscheidung abnehmen. Starhemberg sah also keinen Grund, diesen Artikel, der bereits in der Instruktion für Marchese di Prié enthalten war, zu ändern oder aufzuheben. Die Minister der Konferenz stimmten ihm zu, nur Prinz Eugen wollte zu diesem Punkt nicht seine Meinung bekanntgeben. Daun fand sich schließlich, da seine Regierung in Brüs­sel ohnedies nur wenige Monate dauern sollte, mit dieser Einschrän­kung seiner Macht ab76). Patent und Instruktionen für Erzherzogin Maria Elisabeth Vom 13. Mai bis zum 3. September 1725 befaßte sich die Geheime Kon­ferenz in sieben Konferenzen mit der Ausarbeitung der Instruktionen für Erzherzogin Maria Elisabeth77), ln seinen Depeschen an den Gou­verneur hatte der Kaiser Prinz Eugen beauftragt, authentische Kopien 73) Vgl. HHStA, StK Vorträge K 26, fol.56r. 74) Vgl. den Auszug aus dem Referat der Geheimen Konferenz vom 18. Jänner 1723 an den Kaiser, in: Allgemeines Reichsarchiv Brüssel, Chancellerie autrichienne des Pays-Bas, 398, unfoliiert. 73) Vgl. die Kopie der instruction secrete für Graf Monterrey vom 25. Juli 1670, in: Allgemeines Reichsarchiv Brüssel, Chancellerie autrichienne des Pays-Bas, 598, un­foliiert. 76) Vgl. ebenda. 77) Vgl. HHStA, StK Vorträge K 26, 1. Konvolut, fol. 180r und v, 203r; 2. Konvolut, fol. 34r; 53r-54r; 71r—v; 75r-76v, 83r-84r. 145

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