Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 42. (1992)
PICHORNER, Franz: Patente und Instruktionen für die Statthalter der Österreichischen Niederlande (1715–1726)
Instruktionen für die Statthalter der Österreichischen Niederlande widrigen Ausgang könnte der Kaiser dann nicht verantwortlich gemacht werden44). Marqués de Rialp entwarf die Instruktionen, die Prié für seine Mission im Haag erhielt. Die Anweisungen datieren vom 30. Mai 1716. Prié erhielt dazu Ergänzungen am 15. Juli und am 2. September 1716. Am 24. August präsentierte Rialp die Instruktion vom 30. Mai und vom 15. Juli der Geheimen Konferenz, die ihre Sitzung im Garten des Fürsten Trautson abhielt. Die Mitglieder der Konferenz billigten diese Anweisungen für Prié.45). Dem Sitzungsprotokoll vom 26. April ist zu entnehmen, daß die Informationen des Grafen Königsegg bei der Abfassung der Instruktionen für Prinz Eugen und für Prié berücksichtigt wurden. Die Konferenz hatte noch weitere Nachrichten aus ßrüssel erhalten. Königsegg berichtete über die Zusammensetzung von Räten und Magistraten und nannte die Namen der vornehmsten Familien in den Südlichen Niederlanden. In der Sitzung vom 30. April las Rialp der Geheimen Konferenz die spanische Instruktion, die der Kurfürst von Bayern, Max Emanuel, am 13. Dezember 1691 als Statthalter der Niederlande erhalten hatte, vor. Diese, als „instruction reser-vada“ bezeichneten Anweisungen waren in der Kanzlei des Staatsrates in Madrid entstanden46). Die Mitglieder der Geheimen Konferenz interessierten die Themen Religion, Militär, Justiz, Räte und Magistrate, Präsentationsrechte für Bischöfe, Abteien und Benefizien, die dem König Vorbehalten blieben und Ernennung von Provinzgouverneuren aus der Instruktion für Max Emanuel47). Die Instruktion für Prinz Eugen, datiert mit 9. Mai 171648), läßt klar die Adaption der erwähnten Bestimmungen aus der Instruktion für Max Emanuel erkennen. Diese Adaption betriff! die Punkte 3, 7, 10 bis 13 und 15. Diese Punkte beziehen sich auf folgende Themen: keine Jansenisten als Anwärter auf Lehrstühle der Universität Löwen; genaue Prüfung von Kandidaten für öffentliche Ämter; Verbot der Vergabe kirchlicher Ämter, Würden und Benefizien an Laien; Verbot innerkirchlicher Veränderungen durch Rom ohne Zustimmung des Kaisers; Verbot von Gnadenerweisen ohne kaiserliche Zustimmung; Begnadigung bei Majestätsbeleidigung und Gewährung unbefristeter Privilegien nur durch den 44) Vgl. ebenda. 45) Vgl. HHStA, StK Vorträge K 21, fol.92r-93v. 46) Vgl. eine Kopie dieser Instuktion in: HHStA, Lothringisches Hausarchiv, K 39, fol. 191r-198v; Frans Van Kalken, La fin du régime espagnol aux Pays-Bas. Étude d’hi- stoire politique, économique et sociale, Bruxelles 1907, 61-72. 47) Vgl. HHStA, StK Vorträge K 20, fol. 255r. 48) Vgl. Instruktionen und Patente Karls (III.) VI. und Maria Theresias (wie Anm. 28). 139