Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 42. (1992)

PICHORNER, Franz: Patente und Instruktionen für die Statthalter der Österreichischen Niederlande (1715–1726)

Instruktionen für die Statthalter der Österreichischen Niederlande der Konferenz wurde über die zukünftige Stellung Priés, die Höhe seines Gehaltes und über die Bildung einer Regierungsjunta in Brüssel verhandelt. Es sollten zwei Instruktionen abgefaßt werden - eine für Prinz Eugen und eine für seinen Stellvertreter Prié34). Wie die Konferenz bemerkt hatte, galten die Südlichen Niederlande „die alte karolinische sowohl als die von Frankreich letzthin cedierte, als ein indivisibiles und inalienabiles dominium, das beim durchleuchtigsten Erzhaus teutscher Linie beständig bleiben sollte“3S). Vom 19. April bis zum 17. Mai befaßte man sich in sechs Konferenzen, am 19., 23., 26. und 30. April, sowie am 8. und 17. Mai, mit der Errich­tung der Regierung in den Niederlanden und mit dem Inhalt der In­struktionen für Prinz Eugen und Prié36). An diesen Beratungen, die wieder bei Prinz Eugen stattfanden, nahm nun auch Marchese di Prié teil. Am Beginn der Konferenz vom 19. April 1716 las Marqués de Rialp die Instruktion, die er, in spanischer Sprache, für Prié erstellt hatte, den anderen Teilnehmern vor37). Prié sollte als bevollmächtigter Mini­ster38) in Abwesenheit des Prinzen mit Unterstützung einer Junta die Regierung in Brüssel leiten. Als Mitglieder der Junta wurden in dieser Konferenz bereits der Erzbischof vom Mecheln und der Truppenkom­der neunziger Jahre Vertreter des Herzogs von Savoyen in Wien. 1705 trat er in kaiserli­che Dienste und war Prinz Eugen bei den Feldzügen in Italien zugeordnet. Prié errang 1709 einen großen diplomatischen Erfolg, als er durch den in Rom geschlossenen Ver­trag die Auseinandersetzungen von Papst und Raiser beenden konnte. Von 1710 bis 1714 blieb Prié im Rang eines ordentlichen kaiserlichen Botschafters in Rom. Prié galt als Günstling des 1710 in Wien verstorbenen Obersthofmeisters Fürst Karl Theodor Salm. Vgl. über Prié: Arneth, Prinz Eugen 1 (wie Anm. 23), 395-398; Braubach, Prinz Eugen (wie Anm. 16) 4, 13-131, Ludwig von Pastor, Geschichte der Päpste seit dem Ausgang des Mittelalters, Bd. 15, Freiburg/Br. 1930, 814 (Register); Norbert Huber, Österreich und der Heilige Stuhl vom Ende des Spanischen Erbfolgekrieges bis zum Tode Papst Klemens XI. (1714-1721), Wien 1967 {= Archiv für Österreichische Geschichte 126) 88-89; Hans Kra­mer, Habsburg und Rom in den Jahren 1708-1709, Innsbruck 1936 (= Publikationen des Österreichischen Historischen Instituts in Rom 3) 76-97. Der englische Resident in Wien, Saint-Saphorin, behauptete 1725, daß Prinz Eugen 1715 ausdrücklich verlangt hätte, seinen Stellvertreter in Brüssel selbst auswählen zu dürfen und daß er damit auch durchgedrungen wäre. Vgl. Braubach, Prinz Eugen 4 (wie Anm. 16) 124 und 414. 34) HHStA, StK Vorträge K 20, fol. 132r-153v. 35) HHStA, StK Vorträge K 20, fol. 138v. 36) HHStA, StK Vorträge K 20, fol. 251 r-255r, Konferenzprotokolle vom 19., 23., 26., 30. April und 8. Mai 1716. 37) Ebenda, fol. 251 r. 38) Der Titel „ministre plénipotentiaire“ oder „plenipotentiarius“ wurde allgemein Vertretern höherer Ordnung, denen man zur Vermeidung von Rangstreitigkeiten diesen Titel in der Regel für eine bestimmte Funktionsdauer gab, verliehen. Vgl. Heinrich von Srbik, Österreichische Staatsverträge. Niederlande 1, Wien 1912, (= Veröffentlichungen der Kommission für Neuere Geschichte Österreichs 10) 36. 137

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