Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 42. (1992)

PICHORNER, Franz: Patente und Instruktionen für die Statthalter der Österreichischen Niederlande (1715–1726)

Franz Pichorner auswärtige Angelegenheiten beraten13). 1709 ersetzte er diesen schwerfälligen Apparat durch die aus neun Mitgliedern bestehende ge­ständige Geheime Konferenz“, aus der, auf Betreiben des Grafen Johann Wenzel Wratislaw, noch im gleichen Jahr eine „Geheime oder Engere Konferenz“ ausgesondert wurde. Diese Geheime Konferenz war, je nachdem ob es sich um Probleme der österreichischen Erblande, des Reiches oder der neu erworbenen, ehemals spanischen Provinzen han­delte, verschieden zusammengesetzt. Als ständige Mitglieder waren der Präsident des Hofkriegsrates, der Erste Hofkanzler, der Präsident der Hofkammer und ein Geheimer Rat vertreten. Nach der Konferenzord­nung Karls VI. von 1721 konnten auch der Spanische und der Nieder­ländische Rat sowie die Böhmische Hofkanzlei zu den Beratungen der ,fingeren oder Geheimen Konferenz“ hinzugezogen werden14). Für diese Konferenz wurde nun auch die Bezeichnung Ministerium oder Mini­sterkonferenz“ gebraucht. In dieser Ministerkonferenz zirkulierten die diversen Berichte der kaiserlichen Gouverneure, Gesandten und Be­vollmächtigten zur Information und zur Vorbereitung unter den Mini­stern. Oft wurden diese Berichte auch erst in der Konferenz vorgelesen. In dringenden Angelegenheiten konnten fremde Botschafter und Ge­sandte auch direkt bei diesen Beratungen der Minister angehört wer­den. Dabei wurde Protokoll von den ersten Beamten jener Institution geführt, die mit der Ausführung der Beschlüsse, die der Kaiser geneh­migt hatte, beauftragt waren - meist waren es die im Staatssekretariat der österreichischen Hofkanzlei Beschäftigten. Bis 1726, als Johann Christoph Bartenstein15) das Staatssekretariat übernahm, war Johann Georg von Buol16) kaiserlicher Staatsreferendar. Nach dem Sitzungs­protokoll wurde in der mit der Durchführung bestimmten Kanzlei (Staatskanzlei, Spanisches Staatssekretariat, Kanzlei des Niederländi­schen Rates) ein Bericht verfaßt, den der betreffende Kanzleivorstand und Minister dem Kaiser zur Genehmigung vorlegte. Der Kaiser las diesen Vortrag der Konferenz, versah ihn mit Randbemerkungen und schließlich seinem Placet. Um 1705 wurde die Hofkanzlei erweitert, ihr untergeordnet die Staatskanzlei errichtet, der die außenpolitischen Agenda zugewiesen waren. Nach dem Tod des Ersten Hofkanzlers Sei­13) Vgl. Charles W. Ingrao, Josef I. Der „vergessene“ Kaiser, Graz 1982, 29-38. 14) Vgl. Die österreichische Zentralverwaltung (wie Anm. 12) 59; ebenda, Bd. 3, Akten­stücke 1683-1749, bearb. von Thomas Fellner und Heinrich Kretschmayr, Wien 1907, 410f. 15) Vgl. Max Braubach, Johann Christoph Bartensteins Herkunft und Anfänge, in: MIÖG 61(1953) 99-149. 16) Vgl. über Johann Georg von Buol (gest. 1727) bei Max Braubach, Prinz Eugen von Savoyen. Eine Biographie, Bd. 5, Wien 1965, 482 (Register); ders., Geschichte und Abenteuer. Gestalten um den Prinzen Eugen, München 1950, 416 f. 132

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