Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 41. (1990)
BROUCEK, Peter: Ungedruckte Prüfungsarbeiten aus Österreich zur österreichischen Militärgeschichte bis 1988
Rezensionen einschlägigen Werk von Ingrid Strasser (1984) Stellung: er betont die Wichtigkeit des Nachweises der Verwendung des Wortes im Umfeld der Ostmission des 7. bis 9. Jahrhunderts. - Leopold Auer (Zur ottonischen Herrschaftspraxis in Italien. Bemerkungen zu Roland Paulers „Regnum Italiae“, S. 175-181) stellt fest, daß sich in Italien wie im Herrschaftsbereich nördlich der Alpen sehr wohl die Anwendung des Reichskirchensystems im Sinne der Vergabe von Hoheitsrechten an Bischöfe und Äbte beobachten lasse, - allerdings nur dann, wenn man damit nicht die Vorstellung einer starren Systematik verbinde. - In seinem dem Münchner Diplomatiker Peter Acht zum 75. Geburtstag gewidmeten Beitrag präsentiert Rainer Maria Herkenrath die unter Mitwirkung des Burkhard, Scholaster zu St. Guido in Speyer entstandenen Urkunden aus der Kanzlei Kaiser Friedrichs I. Barbarossa und die entsprechenden Speyerer Bischofsurkunden aus den Jahren 1148 bis 1181 (S. 1-11). - Von dem verstorbenen Paul Zinsmaier (Nachruf s. u.) stammen die Nachträge zum Urkundenwesen der Bischöfe von Passau im II. Jahrhundert (S. 13-25). In Ergänzung bzw. Berichtigung der Forschungen von Lothar Groß und Heinrich Fichtenau wird das Wirken der Notare Ulrich (als Passauer Bischof II., 1215-1221), Konrad (1216-1222) und eines namentlich nicht bekannten Notars (1237) in den Kanzleien Kaiser Friedrichs II. und König Heinrichs (VII.) durch Schrift- und Diktatvergleich nachgewiesen. An Hand der gedruckten und ungedruckten Urkunden des Benediktinerklosters St. Paul im Lavanttal - darunter auch solcher, die im Haus-, Hof- und Staatsarchiv verwahrt werden - und der Urkunden dreier weiterer Unterkärntner Klöster untersucht Käthe Sonnleitner Schenkungen und Stiftungen an Kloster St. Paul in Kärnten (bis 1S00) (S. 341- 379). Sie kommt zum Ergebnis, daß eine klare Zweiteilung mit einer Zäsur um das Jahr 1280 vorliegt. Vor diesem Zeitpunkt liegen die Schenkungen Adeliger, beginnend mit der Erstaustattung durch die Gründerfamilie der Spanheimer, die hier ein Erbbegräbnis errichtete, bis hin zu immer kleiner werdenden Zuwendungen von Mitgliedern der unteren Adelsschicht; nach 1280 finden sich Stiftungen mit Seelgerätscharakter durch Angehörige verschiedener sozialer Schichten. Es fehlt jeder Hinweis darauf, daß Schenkungen des Letzten einer Familie an die Kirche einen Sonderfall darstellen und geistliche Institute oft auch die Funktion von Versorgungseinrichtungen für die dort eintretenden nachgeborenen Söhne und Töchter adeliger Familien übernehmen mußten. Es wäre ferner anzuführen gewesen, daß eine Vielzahl von Meßstiftungen auch bei Pfarr- und Wallfahrtskirchen getätigt wurden. Das epochenbildende Datum 1280 markiert im Gesamtrahmen der kirchlichen Entwicklung den Übergang zur „gotischen“ Religiosität, kurz zu charakterisieren als „Vermenschlichung“ und Vergegenwärtigung des Heilsgeschehens mit Betonung der Sakraments- und Marienverehrung, aber auch gekennzeichnet durch Schisma, (vergebliche) Reformbemühungen, Abkehr von Sektierern und „Ketzer“-Verfolgungen. Nicht befriedigen kann der Grundtenor im 3. Kapitel „Schenkungen und Stiftungen als Ausdruck mittelalterlicher Frömmigkeit“. Die strikte Gegenüberstellung von Kirche - im Sinne des heute häufig gebrauchten, negativ besetzten Ausdrucks „Amtskirche“ - und Laien, deren naive Frömmigkeit zur Gewinnung möglichst umfangreicher Besitztümer skrupellos ausgenützt wird, kann dem Wesen der mittelalterlichen Religiosität nicht gerecht werden. Es ist kaum zu erkennen, daß es sich hier um einen ungemein sensiblen Bereich der Frömmigkeitsübung handelt, an dessen Mißbrauch - sicher nicht zufällig - der Ausbruch der lutherischen Reformation unmittelbar anknüpft. Unter dem Titel Vom IVegestreit zur Häresie. Zur Auseinandersetzung um die Lehre John IVyclifs in Wien und Prag an der Wende zum IS. Jahrhundert verfolgt Katharina Walsh (S. 25-47) in einer Heinrich Schmidinger zum 11. Juli 1986 gewidmeten Untersuchung, welche Aspekte von Wyclifs Lehren in dieser Zeit von Gelehrten beider Universitäten gegen die dem orthodoxen Standpunkt verpflichteten Dominikaner vertreten wurden. Eher ungewöhnlich ist die Verwendung des Ausdrucks „Dissidenten“ im gegenwärtigen Wortsinn für jene Zeit (S. 40). - An Hand eines 1761 von Johann Georg von Lauben 432