Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 41. (1990)

PERGER, Richard: Der Aufruhr im Stift Klosterneuburg 1513 und seine Folgen

Richard Perger were, begebe, des soll der brobst als ir prelat unnd obrister zu straffen macht haben. Und ob sy das nit gestatten unnd sich dawidersetzen wolten, so sollen unns der brobst und hofrichter des berichten, so wellen wir dieselben ungehorsamen zusampt der yetzigen ungehorsam, darinn sy sich ertzaigt, und darumb wir unns die straff hiemit vorbehallten haben, als herr unnd lanndsfürst, wie sich gebürt, straffen und dermassen darinn hannd- len, darab sy aigenntlichen versteen und abnemen, das wir umb ires leichtfertigen We­sens willen das gotzhauss und gotzdiennst nit vergeen lassen wollen. Wir behalten unns auch bevor, dismals ainen thechant zu unnser gelegenhait abzuthun und ainen anndern zu setzen.“90) Die Bestürzung von Propst und Konvent nach Erhalt dieser Entschei­dung kann man sich gut vorstellen: Keine der Streitparteien hatte einen auf den Landesfürsten vereidigten Hofrichter91) als Aufsichtsorgan im Kloster und eine Kontrolle der jährlichen Abrechnungen des Stiftes durch kaiserliche Amtspersonen gewollt. Das Bestreben, diese Bestim­mungen rückgängig zu machen, einte den Propst und seine Mitbrüder und ließ die Feindseligkeiten enden; fortan hört man nichts mehr von Auseinandersetzungen. Noch 1514 mußte im Sinne der kaiserlichen Entscheidung Sebastian Grossauer, ein Laie, anstelle des Chorherrn Christoph Lamprechtshauser das Bentmeisteramt übernehmen92). Wolfgang Gaunersdorfer, zuletzt Dechant und Wortführer der Opposi­tion, wurde auf Befehl des Regiments aus dem Stift entfernt und nach „Polan“ (wohl die unter stiftlichem Patronat stehende Pfarre Rein- prechtspölla im Waldviertel) versetzt93). An Versuchen, die Aufhebung einzelner Bestimmungen des Dekrets vom 12. August 1514 zu erwirken, ließ es der Propst nicht mangeln. In je einem Brief an Maximilian I. persönlich und an einen geistlichen Herrn aus des Kaisers Umge­bung94) verwies er darauf, daß die jährliche Abrechnung über das Stifts­vermögen statutengemäß seit jeher vom Propst und sechs Chorherren besorgt worden sei; er würde allenfalls stiftseigene Amtleute beiziehen, müsse sich aber entschieden gegen die Teilnahme stiftsfremder Funk­90) StiAKl. Urkunde 1514 August 12 (zwei Ausfertigungen); Abschrift StiAKi. Karton 8 Faszikel Alte inliegende Urkunden und HKA Niederösterreichische Herrschaftsakten K41/B1 fol.63, 66. Vgl. auch Ludwig Propst Georg II. 221 Anm. 1. 91) Als Hofrichter oder Hofmeister ist 1512 und noch 1516 Georg Wagner nachweis­bar: StiAKl. Karton 78 fol.293. n. 1 und Urkunde 1516 September 12. 92) Übergabe am 7. Oktober, Restabrechnung Lamprechtshausers am 14. November 1514 StiAKl. Rb 9/1 fol. 17v-18, 21, 46. Lamprechtshauser übernahm am 9. Februar 1516 „post recessum saecularis personae“ das Amt des Oberkellerers: StiAKl. Hs. 6 fol. 87v; vgl. Zeibig Aufzeichnungen 269. 93) Ihm und dem Stiftsdiener Leonhard Spangenberger, der ihn begleitete, wurde vor der Abreise ein Zehrgeld von 5 t ausbezahlt ( StiAKl. Rb 1/9 fol.5v, 18, 24). Ein Schreiben Gaunersdorfers an den Propst aus „Polan“ vom 11. September 1514 StiAKl. Karton Briefe Hausmannstetters und anderer Pröpste. Im Syllabus 55 wird Polan mit dem Chorherrenstift Pöllau (Steiermark) gleichgesetzt. 94) Beides nur in undatierten Konzepten überliefert; StiAKl. Karton Briefe Haus­mannstetters und anderer Pröpste. 36

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