Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 40. (1987)

LUNITZ, Martin: Diplomaten im 16. Jahrhundert. Zum Problem der Finanzierung ständiger Gesandtschaften am Beispiel der Botschafter Kaiser Karls V. in Frankreich und England

12 Martin Lunitz reich auch der Unterhalt der Pferde, Reit-, Pack- und Spannpferde bzw. Maultiere, denn Mobilität war ein Charakteristikum der Gesandtschaft Karls beim französischen König. Dagegen war es nicht Sache des Botschafters, Kuriere sowie die Beförderung seiner Depeschen durch den Postdienst zu bezahlen, wenn die Taxis einen solchen zwischen den Niederlanden und Spa­nien auf einer festen Route durch Frankreich unterhielten, an die der französi­sche Hof durch Posten angebunden wurde46). Aber häufig trafen Einzelkuriere bei ihm ein, für deren Rückreise er aufkommen mußte, weil man ihnen am kaiserlichen oder niederländischen Hof nur den einfachen Weg bezahlt hatte47). Besondere Ausgaben, wie die Entlohnung von Spionen und Zuträgern, sind kaum zu erfassen; inwiefern sie die Börse des Gesandten belasteten, ist daher nicht zu sagen. Dagegen wurden dem Gesandten Bestechungsgelder für Hofbeamte durch den Receveur Général zurückerstattet48). Alle Diplomaten, ob Sondergesandte oder ständige Gesandte, erhielten vor Beginn ihrer Mission eine Abschlagszahlung für die Reise und die erste Zeit nach ihrer Ankunft49). Zusätzlich machte der Kaiser verschiedenen Gesandten durch lettres patentes vor ihrer Abreise ein Geldgeschenk. Obwohl auch der eine oder andere Spezialgesandte zu den Empfängern gehört, kamen vor allem die ständigen Gesandten in den Genuß dieses Zuschusses, der unterschiedlich hoch sein konnte. Die Summe wurde auf Vorlage der lettres patentes vom Receveur Général ausgezahlt, damit der neue Botschafter sich und seine Leute ausstatten und mit allem Nötigen versehen konnte: Er stellte seinen Haushalt für den unbefristeten Aufenthalt in Frankreich oder England zusammen, engagierte sein Personal, Transportmittel mußten bereitgestellt werden, und meist kleidete er sich und sein ganzes Gefolge neu ein. So erhielten zum 46) Auf die Organisation von Postkursen durch Frankreich kann hier nicht eingegan­gen werden. Es sei lediglich bemerkt, daß nur aus den Jahren 1516 und 1517 Vereinba­rungen Karls mit den Taxis, als seinen Hauptpostmeistern, über die Einrichtung eines Postkurses durch Frankreich vorliegen: Martin Dallmeier Quellen zur Geschichte des europäischen Postwesens 1501-1806 (Thum und Taxis-Studien 9, Kallmünz 1977) Regest 3 und 7. Ferner zitiert Eugene Vaillé Histoire Générale des Postes Francoises 2 (Paris 1949) 349f eine „lettre patente“ Franz’ I. von 1518 Januar 14, adressiert an die über die Sicherheit der Straßen wachenden Beamten, die auf ein Abkommen zwischen ihm und Karl, dem König von Spanien, schließen läßt. Wie die Verhältnisse nach der Kaiserwahl Karls lagen, wird an anderer Stelle noch ausführlich zu behandeln sein. 47) Hinweise bei Hannart, der auf Rückerstattung solcher Auslagen drängte: HHStA StA Frankreich, Berichte 9 Konv. d fol. 62r: Hannart an Marie, 1536 April 17, Saint- Chef. 48) Z. B. an Naturei 1720 livres, die er mit Wissen des Kaisers nach und nach an zwei französische Sekretäre gezahlt hatte: ADN B 2301 Micault 1521 fol. 353v-354v. Im Januar 1542 bat Mamoz die Regentin der Niederlande um Zusendung von 200 bis 300 écus. Er habe mit den Verhandlungen über die Freigabe des inhaftierten Erzbischofs von Valencia begonnen. Es sei aber angebracht, unter den Beteiligten etwas Geld zu vertei­len: HHStA StA Frankreich, Berichte 10 Konv. a fol. 9v: Marnoz an Marie, 1542 Januar 24, Paris. 49) Recueil des Ordonnances des Pays-Bas Série 2/1 (Bruxelles 1893) 331-337: Ordon­nance de Charles, prince d’Espagne, portant instructions pour la gestion de ses finances, 1515 März 26, Gent, Art. 15.

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