Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 39. (1986)

FINK, Manfred: Das Archiv der Republik – ein Archiv der Zukunft? Massenschriftgutverwaltung im Österreichischen Staatsarchiv

Das Archiv der Republik 139 festzulegen. Diese Aufgaben im Teamwork zu planen, ermöglicht nicht nur, die spezifischen Inhalte und Erfahrungen verschiedener Mitarbeiter in diese Pro­gramme aufzunehmen, sondern schafft erst die Voraussetzung, in gemeinsa­men Aktionsplänen die Verwirklichung dieser Zielsetzungen zu erreichen. Wie kann nun so ein organisatorisches Gerüst auf der Basis einer intakten Geschäftsordnung im zwischenarchivischen Bereich aussehen? Ein erstes lang­fristiges Ziel muß es wohl sein, im Sinne der „Verwaltungsfunktion“ den aktenproduzierenden Stellen, also den Zentralstellen, die Bedeutung und Wir­kungsweise insbesondere eines Zwischenarchivs näher zu bringen. Dieses Ziel wird neben der Ausarbeitung verschiedener Konzepte vor allem mit wirkungs­vollen Aufklärungsmaßnahmen und verstärkter Öffentlichkeitsarbeit zu be­werkstelligen sein. Erste langfristige Konzepte in diese Richtung werden a) die Erarbeitung klarer Richtlinien, die die Ministerien bei fehlender gesetzlicher Basis „motivieren“ oder verpflichten, ihre Bestände fristgerecht abzugeben, und b) die Ausarbeitung von Modalitäten, die die konkreten Anliegen und Vorbehalte der Archive und der Ministerien (Schutzbedürfnis, längere Sperr­fristen sensibler Akten) berücksichtigen, sein. 2. Langfristiger Aktionsplan: Von der Theorie her ist der Weg des Aktenschriftgutes als eine simple „Einbahnregelung“38) vorgezeichnet: Die Behörde gibt archivreife Bestände an das Zwischenarchiv ab, dieses wiederum leitet das archivwürdige Material an das Hauptarchiv weiter. Dieser Aus­tauschprozeß gibt dem Zwischenarchiv seine Aufgabenstellung. In der Praxis sollte jedoch verstärkt darauf Bedacht genommen werden, daß nicht nur nach dem langfristigen Konzept die Abtretungen von Akten erreicht, sondern daß diese Übernahmen auch noch zu bereits verhandelten Zeitpunkten auch wirk­lich durchgeführt werden. Es muß also ein langfristiger Aktionsplan erarbeitet werden, der unter Rück­sicht auf organisatorische Strukturen eine gleichmäßige Arbeitsauslastung im Zwischenarchiv und zeitverschoben auch im Hauptarchiv ermöglicht. Es muß daher dringend eine rhythmische (vielleicht im Verhältnis zur abzugebenden Aktenmenge stehende) Intervallisierung der Aktenübemahmen erarbeitet wer­den. Dies aus zweifacher Zielsetzung: a) Die planungstechnisch notwendige Periodisierung ermöglicht es den Zen­tralstellen (und auch dem Archiv), Aktenübemahmen zu planen und sie auch langfristig durch begleitende registraturtechnische Maßnahmen (Ordnungsar­beiten in den Registraturen, Ausfertigung von intakten und brauchbaren Abgabeverzeichnissen) vorzubereiten. b) Das Zwischenarchiv selbst ist erst durch eine Periodisierung in der Lage, seinem institutionellen Auftrag im Sinne der „Nachbetreuung“ (Entlehnver­kehr mit den Ministerien) sowie der Vorbereitung zur „Endlagerung“ (Skartie- rung bzw. Sichtung der Bestände) sinnvoll, zeit- und sachgerecht nachzu­kommen. 35 35) Blaas Das Zwischenarchiv 15.

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