Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 39. (1986)
TEPPERBERG, Christoph: Mannschaftsmenage. Über das Essen und Trinken in den Kasernen der k. u. k. Armee
104 Christoph Tepperberg Artikel thunlichst Rechnung getragen werden, und wo die Berücksichtigung der Kultus- Forderungen Einzelner nicht möglich ist, diesen für die betreffende Zeit das Menage- Geld bar ausbezahlt werden“56 * 58 59). Im Zusammenhang damit wurde noch im selben Jahr die jüdische Kultusgemeinde von Stanislau in Galizien bei den dortigen Militärbehörden und im darauffolgenden Jahr beim Reichskriegsministerium vorstellig. Sie forderte für die in Stanislau stationierten israelitischen Soldaten Verköstigung nach rituellem Brauch. Allem Anschein nach war den mosaischen Soldaten in Stanislau das Menagegeld auf ihr persönliches Bitten hin am Sabbat und an den gebotenen Fast- und Festtagen bar ausbezahlt worden. An den übrigen Tagen jedoch hatten sie ihre Kostportionen den christlichen Kameraden überlassen und waren von Anverwandten verpflegt worden, die ihnen das Essen in die Kaserne brachten. Am 17. Juli 1874 erging schließlich — nach Vorlage der Angelegenheit bei der Militärkanzlei Seiner Majestät — ein abschlägiger Bescheid des k. k. Reichskriegsministeriums. Die Zentralstelle schloß sich darin der Auffassung des Lemberger Generalkommandos an, wonach die Forderung nicht dem Sinne des Dienstreglements entspreche. Nach Ansicht des Ministeriums war eine Extramenage für kleine Gruppen mit den Vorteilen des Engroseinkaufs nicht in Einklang zu bringen. Derartige Menagen konnten demnach nur ausnahmsweise bei einer hinreichenden Anzahl von Kostteilnehmem und den nötigen Ubikationen eingerichtet werden57). Anders wurden die Dinge bei den Soldaten mohammedanischen Glaubens praktiziert, die seit der Okkupation Bosniens und der Herzegowina im Jahre 1878 in der k. k. Armee dienten. Sie durften, da in den bosnisch-herzegowini- schen Truppenkörpem zusammengefaßt, eigene Menagen unterhalten: „Den Soldaten mohammedanischen Glaubens ist es gestattet, die Menage von den anderen abgesondert zu bereiten. Ihre Menage-Führung ist überhaupt nur in Bezug auf die volle Verwendung des Menage-Geldes und vom Standpunkte der Ernährung zu überwachen und hiebei auch zu berücksichtigen, daß Mohammedanern der Genuß von Schweinefleisch, Schweinefett und Wein, dann des Fleisches gekeulter [d. i. vor der Schlachtung betäubter] Thiere untersagt ist“5a). IV Nach der Einführung der neuen Menagewirtschaften wurde unabhängig von deren Größe entweder nach Menageabteilungen, also zugsweise, oder aber kompanieweise gekocht59). Während der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts erfolgte die Zubereitung der Menagen im Verbände des Mannschaftszimmers 56) Ebenda Pkt. 239. 51) KA KM 2. Abt.: 48—15/1. 2 ex 1874; Rudolf von Hödl Die Juden im österreichischungarischen Heere (Manuskript): KA Nachlaß B 460:11. 58) DR 1886 Pkt. 239. 59) Die Unterabteilungen (Kompanien, Eskadronen, Batterien) hatten im Frieden außerordentlich niedrige Stände. Im Jahre 1875 hatte eine Infanteriekompanie bis zu 70, im Jahre 1913 bis zu 133 Mann; vgl. Die Kriegsmacht Österreichs 68 ff; Alten Handbuch 5 (1913) 498.