Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 39. (1986)

TEPPERBERG, Christoph: Mannschaftsmenage. Über das Essen und Trinken in den Kasernen der k. u. k. Armee

102 Christoph Tepperberg ab 1. Februar 1865 probeweise bei einem Truppenkörper mit 18 Kompanien, dann aber allgemein — Menagewirtschaften in großem Stil ein47). Die Gebarung dieser modernen Menagewirtschaften wurde in dem neuen Dienstreglement vom 9. August 1873, das bis zum Ende der Monarchie in Geltung blieb, geregelt: „Die Beschaffung der Nahrungsmittel soll in der Regel durch Einkauf im Großen geschehen, wozu die Truppen-Kommandanten die Vorkehrungen mit Beiziehung einer Menage-Kommission treffen, die aus einem Offizier oder mehreren derselben und der erforderlichen Anzahl von Unteroffizieren und Soldaten zusammengesetzt ist. Die Offiziere der Kommission werden vom Truppen-Kommandanten bestimmt, Unterof­fiziere und Soldaten nach einem den militärischen Verhältnissen entsprechenden einfa­chen Vorgänge durch die Kameraden jedes Chargengrades in den Unterabteilungen [Kompanien] gewählt. Der Menage-Kommission obliegt die Gebarung mit den Viktualien, deren sichere und klaglose Aufbewahrung, das Ausgeben der Vorräthe und die Verrechnung, während dem Truppen-Kommandanten die Bestätigung der von der Kommission eingeleiteten Liefe­rungs-Kontrakte, die Regelung des Manipulationsdienstes und die Überwachung des ganzen Betriebes zukommt. Die Auszahlung an die Lieferanten hat in Gegenwart der Menagekommission oder eines Theiles derselben zu geschehen. Die Einrichtung der gemeinsamen Menage-Wirtschaft darf nur auf die Verabreichung einer möglichst guten und reichlichen Nahrung, keineswegs aber auf Geldersparungen zu anderen Zwecken abzielen“48). War also bisher die Menagewirtschaft bestenfalls auf Kompanieebene wirksam geworden, so wurde jetzt für den gesamten Truppenkörper zu den günstigen Bedingungen des Großhandels eingekauft. Die von den Lieferanten angeliefer­ten Lebensmittel wurden in einigen Viktualienmagazinen gelagert. Die Maga­zine bestanden aus dem Mehl- und Hülsenfrüchtemagazin sowie aus dem Kraut- und Kartoffelkeller. Aus diesen Magazinen wurden nun täglich die Viktualien gegen Vorlage des „Menagezettels“, der das Tageserfordemis an Menageartikeln enthielt, an die einzelnen Menageabteilungen ausgegeben. Nur das Fleisch mußte, da begrenzt lagerfähig, täglich bei den Fleischhauern abgeholt werden. Dasselbe galt für die Artikel des „Handeinkaufs“, wie Eier, Grünzeug, Semmeln und dergleichen. Sie wurden nicht nur weiterhin von den Köchen besorgt, sondern von diesen auch bar bezahlt49). Zunächst waren die Menageköche und die Chargen, die den Einkauf zu über­wachen hatten, über diese Neuregelung nicht erfreut, da sie dadurch ihre Trinkgelder einbüßten50), deren Annahme übrigens nach dem Dienstreglement verboten war. Der Vorteil, den der Einkauf im Großen für den einzelnen 47) Grundzüge zur Verbesserung der Mannschafts-Menage (Wien 1865) 3. 48) DR 1873 § 30. 49) Grundzüge 1 ff; Franz Gruber Beispiele für die Anlage von Infanterie-Kasernen (Kavallerie-Kasernen) (Wien 1880); Anleitung für den Neubau von Kasernen (Wien 1904) Pkt. 332; Schöfer Menagen 1; vgl. auch Rudolf Krassnigg Militär-Humoresken (Linz- Wien-Leipzig 1903) 177. 50) Grundzüge 4.

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