Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 39. (1986)

AUER, Leopold: Historische Friedensforschung (Literaturbericht)

428 Literaturberichte ßen), Walther Hubatsch legte die Verwaltungsentwicklung von 1713 bis 1803 dar (S. 892-941). Auf Einzelheiten kann hier naturgemäß nicht eingegangen werden. Der reiche Inhalt des Bandes wird freilich erst durch den abschließenden Registerband vollständig erschlossen werden, es ist indes sehr zu begrüßen, daß der Zugang vorläufig durch ein sehr ausführliches, detailliertes Inhaltsverzeichnis (S. VII—XXIV) erleichtert wird. Die Beiträge sind überwiegend gut fundiert. Sie beschränken sich - was besonders anerkennend hervorgehoben werden muß — keineswegs auf pauschale bibliographische Angaben bzw. Hinweise auf Quelleneditionen, die Ausführungen werden vielmehr durch Einzelnachweise in Anmerkungen belegt und werden damit den Ansprüchen auf ein zuverlässi­ges Handbuch voll gerecht. Insgesamt entstand auf diese Weise ein facettenrei­ches und doch ausgewogenes Bild der vielfältigen Aspekte der öffentlichen Verwaltung, das gerade durch die Aufarbeitung nach territorialen Gesichts­punkten über die bereits gebotenen allgemeinen Überblicke und Synthesen hinaus eine Fülle von komparatistischen Möglichkeiten eröffnet. Winfried Stelzer (Wien) Reiner Puschnig Gnaden und Rechte. Das Steirische Siegelbuch, ein Privilegienproto­koll der Innerösterreichischen Regierung 1592-1619 (Veröffentlichungen des Steiermär­kischen Landesarchives 14.) Steiermärkisches Landesarchiv, Graz 1984. 190 S. P. bietet eine vollständige und sorgfältige Edition eines schlicht aussehenden Protokollbuches aus der Grazer innerösterreichischen Regierungskanzlei. Die­ses Sigl Buech ist 1846 nach Wien „an die Vereinte Hofkanzley eingesendet worden“ und befindet sich heute im Allgemeinen Verwaltungsarchiv. Von den 1080 Regesteneintragungen beziehen sich 589 — im Text auf S. 12 irrtümlich 598 angegeben - auf Wappen- und Adelsangelegenheiten. Da diese Verleihun­gen nicht in Karl Friedrich von Franks Standeserhebungen und Gnadenakte(n) für das Deutsche Reich und die Österreichischen Erblande (Schloß Senftenegg 1967-1974) aufscheinen, erweist sich P’s Edition als eine willkommene und wertvolle Ergänzung zu diesem bekannten Nachschlagewerk. Das Sigl Buech ist außerdem durch je ein Personen-, Orts- und Sachregister hervorragend erschlossen, - Annehmlichkeiten, die der Forscher meist erst richtig zu schät­zen weiß, wenn sie nicht so vorbildlich vorhanden sind. P. hat der Edition eine fast 50 Seiten umfassende Einleitung vorangestellt, in der er es verstanden hat, auch den nicht „Eingeweihten“ in die Materie einzuführen. Zwei Bemerkungen des steirischen Archivars kann jedoch der Rezensent nicht beipflichten. Auf S. 17 meint der Autor, daß Adelsfreiheit soviel wie Adelsbestätigung bedeutet. Unter Adelsfreiheit ist aber die Erhebung in den Adelsstand zu verstehen. Dies läßt sich leicht nachprüfen, wenn man etwa den Reichsadelsakt Sämiz aus dem Jahre 1645 zur Hand nimmt. Der zweite Einwand bezieht sich auf die Feststel­lung, daß der Lehenartikel im bürgerlichen Wappen ein Widerspruch sei (S. 24). Wohl jedoch ist mit dem Lehenartikel das Kriterium der Rittermäßig­keit gegeben, dem Beliehenen wurden somit adelige Qualitäten zuerkannt, obwohl er nicht adelig war; die Verleihung eines Wappens mit Lehenartikel stuft den Begünstigten zwischen Wappenträger ohne Lehenartikel und Geadel­tem ein. Helmut Karigl (Wien)

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