Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 38. (1985)
PETRITSCH, Ernst Dieter: Der habsburgisch-osmanische Friedensvertrag des Jahres 1547
62 Ernst Dieter Petritsch Betrag kürzen würde, unterstrich er dessen Notwendigkeit mit dem Hinweis auf Mahmüds großen Einfluß, da die Korrespondenz zwischen Osmanen und Habsburgéin vorwiegend durch seine Hand ginge51 * * * 5 * *). Andernfalls, so Malvezzi, seien negative Auswirkungen auf den Schriftverkehr zu befürchten58). Gerhard Veltwyck sagte Mahmüd ähnlich zwielichtige Charaktereigenschaften nach, hielt aber 100 Dukaten für ausreichend59). Obwohl sich die Hofkammer Velt- wycks Meinung anschloß60), erhielt Mahmüd schließlich trotzdem die ursprünglich erbetene Summe von 200 Dukaten. Malvezzi zweigte nämlich die Differenz von jenem Betrag ab, der für den als habsburgischen Dolmetscher in Aussicht genommenen, dann aber doch in französischen Diensten verbliebenen und daher untragbaren Jakob Bondorius vorgesehen war61). Ende 1549 wurde Mahmüd - in den Akten wird er jetzt gelegentlich als „Beg“ tituliert - in offizieller Mission nach Wien entsandt. Er hatte „dem König des Landes Wien“, Ferdinand, einen Siegesbericht Sultan Süleymäns über den erfolgreichen Perserfeldzug zu überbringen62 63). Wieder beschert uns ein Druckfehler bei Hammer („Mit dem Siegesschreiben wurde der Dolmetsch Ahmed, ein deutscher Renegate, dessen Mutter und Verwandte zu Wien lebten, an Ferdinand geschickt“)83) einen neuen Pfortendolmetscher namens Ahmed, der in der Literatur seitdem unausrottbar auftaucht64), obwohl Hammer selbst nur zwei Seiten später völlig korrekt von Mahmüd spricht. Teinz/Heinz Tulman und Ahmed sind also mit Mahmüd identisch. 51) Der Schriftvergleich mit einem noch zu behandelnden eigenhändigen Schreiben Mahmüds (vgl. S. 63 Anm. 67) ergibt, daß mit einer Ausnahme alle aus den 40er Jahren stammenden, von Pfortendolmetschem angefertigten Übersetzungen Mahmüds Werk sind: HHStA Türk. Urk. 1542 März 28 - April 6, 1547 Juni 19 (beide deutsch), 1547 Juni 19-28, 1547 Oktober 6-14, 1549 Mai 2 (alle lateinisch); lediglich Türk. Urk. 1549 Juni 18 stammt von Yünis Beg, wie ein Vergleich mit dessen eigenhändigem Schreiben (vgl. Anm. 52) zeigt. Ibrahims Dolmetschertätigkeit ist vor 1551 nicht nachweisbar, und über einen Dolmetscher namens Hasan (Matuz Pfortendolmetscher 52 n. 6) sind im HHStA überhaupt keine Unterlagen vorhanden. 5S) Zusammenstellung mit der Aufschrift „Petit Malvezius“: HHStA Turcica 7 Konv. 2 (1547 August - Dezember) fol. 181r, 188r. 59) Randnotiz Veltwycks: ebenda fol. 188r. 60) Instructio in Turciam: HHStA Turcica 7 Konv. 3 (1548 Jänner - Juni) fol. 13-20, hier 17v, 20r; Beilage „Vermerckt das geldt so in di Turckhay geschigkt werden soll. . . Dem Mahumuth turckhischen tulmesch 100 due.“: ebenda fol. 18r. 61) Relatio Justi de Argento 1548: ebenda fol. 63-70, hier 70r. 82) In der Urkunde wird Mahmüd ausdrücklich als Überbringer genannt: HHStA Türk. Urk. 1549 Dezember 1; vgl. Schaendlinger Schreiben Süleymäns n. 11 (Faksimile, Transkription, deutsche Übers.). 63) Hammer Geschichte 3 287; 22 211. 64) Bab ing er Pfortendolmetsch Muräd 38 Anm. 1; Faik Re§it Unat Osmanli sefirleri ve sefaretnameleri [Die osmanischen Gesandten und Gesandtschaftsberichte] (Tarih Kurumu Yayinlaríndan VII 8, Ankara 1968) 222 n. 19; Matuz Pfortendolmetscher 52f n. 8. Vgl. dagegen Schaendlinger Schreiben Süleymäns 107. Karl Teply Türkische Gesandtschaften nach Wien (1488-1792) in Österreich in Geschichte und Literatur 20 (1976) 14-32 kann aus Platzmangel nicht jede einzelne Gesandtschaft, somit auch nicht jene Mahmüds, anführen.