Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 38. (1985)

PETRITSCH, Ernst Dieter: Der habsburgisch-osmanische Friedensvertrag des Jahres 1547

Der habsburgisch-osmanische Friedensvertrag des Jahres 1547 59 Der 1547 geschlossene Friede währte nicht einmal die vereinbarte Frist von fünf Jahren. Dreimal, erstmals im März 1548, wurden die 30.000 Dukaten überbracht; hinzu kamen noch ansehnliche Summen für die Wesire, den Pascha von Budün, die Pfortendolmetscher und andere Würdenträger. Dann aber boten der von Ferdinands Militär durchgeführte Ausbau der mitten in osmanischem Territorium hegenden Festung Szolnok, vor allem aber seine nicht geheimzuhaltenden Verhandlungen mit Isabella Zápolya39) sowie das Eindringen habsburgischer Truppen nach Siebenbürgen40) Anlaß für neuerli­che Differenzen zwischen beiden Herrscherhäusern. Nachdem auch noch die vierte Rate ausgeblieben war, wurde Ferdinands Resident Johann Maria Mal- vezzi mit der Begründung eingekerkert, daß Gesandte als Bürgen für die Einhaltung von Verträgen zu betrachten seien41). Die zur Wiederherstellung der Ordnung entsandte osmanische Armee war zwar ihrem Gegner wie immer überlegen, konnte auch Szolnok, Temesvár und die meisten siebenbürgischen Städte im Handstreich einnehmen, doch kam die unbotmäßige Provinz Erdei noch mehrere Jahre nicht zur Ruhe. Als Ferdinand 1553 erneut Gesandte, Bischof Anton Verancsics und Franz Zay, nach Konstantinopel beorderte, gewährte ihnen der Sultan Waffenstillstand, um unmittelbar danach — bereits zum dritten Mal - einen Feldzug gegen die Perser zu beginnen. Malvezzi, aus zweijährigem Kerker entlassen, kehrte um Stellungnahme Ferdinands zurück, erkrankte aber noch vor einer neuerlichen Reise zum Bosporus an den Folgen der Haft; kurz bevor er verstarb, wurde er durch den Gelehrten Ogier Ghislain de Busbecq42) ersetzt. Auch diesem erging es nicht besser als den meisten habsburgischen Residenten bei der Pforte: Er wurde fast dauernd unter Haus­arrest gehalten. Dennoch erreichte er schließlich 1559 eine Erneuerung des habsburgisch-osmanischen Friedens, die von Ferdinand wegen unterschiedli­cher Ratifikationstexte vorerst nicht angenommen43), 1562 aber endgültig fixiert wurde44). Dieser Vertrag, für die Dauer von acht Jahren abgeschlossen, erneuerte ausdrücklich den Frieden von 1547, indem unter anderem vorgese­hen war, daß eine der beiden ausständigen Raten nachträglich zu entrichten sei. 39) Alfons Huber Die Verhandlungen Ferdinands I. mit Isabella von Siebenbürgen 1551-1555 in AÖG 78 (1892) 1-39. 40) Alfons Huber Die Erwerbung Siebenbürgens durch König Ferdinand I. im Jahre 1551 und Bruder Georgs Ende in AÖG 75 (1889) 481-545. 41) Süleymän an Ferdinand, 1551 Oktober 12—21, osmanisch-türkisches Orig., lateini­sche Ubers.: HHStA Türk. Urk. 1551 Oktober 12-21; Schaendlinger Schreiben Süley- mäns n. 15 (Faksimile, Transkription, deutsche Übersetzung). 42) Geb. 1522, gest. 1592; über ihn vgl. Katalog Österreich und die Osmanen. Gemein­same Ausstellung der Österreichischen Nationalbibliothek und des Österreichischen Staatsarchivs (Wien 1983) 47-52 nn. 69,76 und die dort angegebene Literatur. 43) Ferdinands Ratifikation von 1559 April 29, jene Süleymäns von 1559 Juni 16: HHStA Türk. Urk. 1559 Jänner 31. Vgl. Schaendlinger Schreiben Süleymäns n. 23. 44) Ferdinands Ratifikation von 1562 Juni 1, jene Süleymäns von 1562 August 2: HHStA Türk. Urk. 1562 Juni 1, 1562 August 2. Vgl. Schaendlinger Schreiben Süley­mäns n. 25; Österreich und die Osmanen 51 f n. 76.

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