Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 38. (1985)

PETRITSCH, Ernst Dieter: Der habsburgisch-osmanische Friedensvertrag des Jahres 1547

60 Emst Dieter Petritsch III Im diplomatischen Schriftverkehr mit dem nichtmuslimischen Ausland wur­den den türkischen Originalen nach osmanischem Kanzleigebrauch gewöhn­lich Übersetzungen beigegeben45). Diese besaßen offiziellen Charakter und gewährleisteten der Pforte, daß ihre Äußerungen nicht mißverstanden werden konnten, da den meisten christlichen Staaten zumindest im 16. Jahrhundert noch keine gleichwertigen Dolmetscher zur Verfügung standen. Erst um 1551, beginnend mit Ibrahim Beg, wurde es jedoch üblich, daß der für die Überset­zung verantwortliche Pfortendolmetscher durch seine Unterschrift die Rich­tigkeit der Ausfertigung bestätigte46). Der Übersetzer des Vertrags von 1547 ist also zunächst namentlich nicht bekannt; Diktion und Ausdrucksweise lassen aber keinen Zweifel daran, daß seine Muttersprache deutsch gewesen sein muß. Zieht man nun die einschlägige Untersuchung von Josef Matuz47) zu Rate, so zählt man gleich drei Dolmetscher, die in der fraglichen Periode der deutschen Sprache mächtig waren: Mahmüd, Heinz Tulman und Ahmed48). Bei intensive­rem Quellenstudium stellt sich allerdings heraus, daß die beiden letztgenann­ten gar nicht existierten; ihr „Dasein“ beruht lediglich auf Abschreibfehlern und Mißverständnissen. Den ersten und zugleich wichtigsten Hinweis liefert Sigismund von Herber­stein in seiner Selbstbiographie49). Seine Ankunft im osmanischen Feldlager vor Buda am 6. September 1541 beschreibt er nämlich folgendermaßen: „Ee wann wir zu lannd khomen, khumbt der teutsch thulmatz - thürckhisch haist dolmetsch drágámén -, sein namen was Machmut (der ist zu Wienn gebom, aines khramer sun, Jacoben von Pibrach, sein tauffnamen was Sebold) in ainem khlain schifflein zu unns, der unns jederzeyt gedolmätscht hat; redt und erzaigt sich guet. Got wesste sein hertz“50). 45) Über Aufbau und Geschäftsgang der osmanischen Staatskanzlei siehe Josef Ma­tuz Das Kanzleiwesen Sultan Süleymäns des Prächtigen (Freiburger Islamstudien 5, Wiesbaden 1974). Die älteste, erhalten gebliebene Übersetzung stammt aus dem Jahr 1527: HHStA Türk. Urk. 1527 April 15. 48) Das Schreiben Süleymäns an Ferdinand, aus der 2. Dekade des Monats §avväl 958 (1551 Oktober 12—21) wurde erstmals nachweislich durch Ibrahim Beg übersetzt: HHStA Türk. Urk. 1551 Oktober 12-21. 47) Josef Matuz Die Pfortendolmetscher zur Herrschaftszeit Süleymäns des Prächti­gen in Südost-Forschungen 34 (1975) 26—60. 48) Ebenda 49-53 nn. 4, 5 und 8. 49) HHStA Handschrift R 11. Siehe Constantin v. Böhm Die Handschriften des kaiserlichen und königlichen Haus-, Hof- und Staats-Archivs (Wien 1873) 68 n. 163; der Wissenschaft zugänglich durch die Edition von Th. G. v. Karajan Selbst-Biographie Siegmunds Freiherrn von Herberstein. 1486-1553 in Fontes rerum Austriacarum (FRA) I 1 (1855) 67-396. 50) HHStA Handschrift R 11 fol. 316v-317r (neue Foliierung 322v-323r); Karajan Selbst-Biographie 332.

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