Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 38. (1985)

PETRITSCH, Ernst Dieter: Der habsburgisch-osmanische Friedensvertrag des Jahres 1547

52 Ernst Dieter Petritsch Kriegsschauplatz Erfolge gegen Zápolya erzielt werden konnten. Dieser schloß daraufhin, ohne sein Vasallitätsverhältnis zur Pforte nur im geringsten zu bedenken, mit Ferdinand zu Großwardein einen Geheimvertrag ab, demzufol­ge Ferdinand ihn formell als König anerkannte, nach Zápolyas Tod jedoch alleiniger König von Ungarn werden sollte14). Ferdinands Gesandter, der Be­rufsdiplomat Hieronymus Laski, gab den Geheimvertrag in unbekümmerter Offenheit den Osmanen bekannt, die diesen aus begreiflichen Gründen freilich nicht akzeptieren konnten. Nachdem Johann Zápolya am 22. Juli 1540, wenige Tage nach der Geburt seines Sohnes, gestorben war, versuchte Ferdinand Ungarn, worauf er gemäß dem Großwardeiner Vertrag Anspruch zu haben meinte, gewaltsam zu annek­tieren. Sein Gesandter Laski, der zur selben Zeit abermals in Konstantinopel eintraf, konnte unter diesen Umständen den Sultan, der dem militärischen Druck natürlich weder nachgeben konnte noch wollte, zu keinem Friedens­schluß bewegen, obwohl sich der Diplomat zu versichern bemühte, daß die kriegerische Aktion nicht gegen Süleymän persönlich gerichtet sei15). Der sogleich beschlossene Feldzug, insgesamt der zehnte des nunmehr 47jährigen Sultans, stellte im darauffolgenden Jahr endgültig klare Verhältnisse in Un­garn her. Die von Ferdinands Truppen vergeblich belagerte Hauptstadt Buda wurde, nachdem das habsburgische Heer auf dem Rückzug fast vollständig vernichtet worden war, besetzt, das Land direkter osmanischer Verwaltung unterstellt und als eigene Provinz mit einem Beglerbegi an der Spitze einge­richtet16). Ferdinands Gesandte, Niklas von Salm und Sigismund von Herber­stein, konnten im osmanischen Feldlager keinen Frieden anbahnen, erfuhren lediglich dessen Bedingungen: Herausgabe der Festungen Gran, Stuhlweißen­burg, Visegrád (Blindenburg) und Tata17 *). In diesem Jahr 1541 unterstützte 14) HHStA Allgemeine Urkundenreihe (zit. AUR) 1538 Februar 24; der lateinische Wortlaut bei Roderich Gooss Österreichische Staatsverträge. Fürstentum Siebenbürgen (1526-1690) (Veröffentlichungen der Kommission für neuere Geschichte Österreichs 9, 1911) 65-85 n. 16. 15) Laskis Tagebuch seiner Mission: HHStA Turcica 5 Konv. 2 (1541 Jänner-Juli) fol. 75—117, ediert von Gévay Urkunden und Actenstücke 3/3 (1842) 75—117. Damit und mit dazugehörigen Dokumenten endet Gévays Aktensammlung. 16) Horst Glassl Das Heilige Römische Reich und die Osmanen im Zeitalter der Reformation in Südosteuropa unter dem Halbmond (Beiträge zur Kenntnis Südosteuro­pas und des Nahen Orients 16, München 1975) 61-72, viel zu einseitig auf europäischen Quellen basierend, sieht 70f die Chance, 1541 Ungarn „dauernd an das Reich zu binden“, durch „das mangelnde Reichsbewußtsein der deutschen Stände“ vertan. - Anton von Gévay Versuch eines chronologischen Verzeichnisses der türkischen Statthalter von Ofen in Der österreichische Geschichtsforscher 2, hg. von Joseph Chmel (Wien 1841) 56—90 ist bis heute unentbehrlich. Bezüglich Siebenbürgens vgl. die eingehende Untersu­chung von Georg [Eduard] Müller Die Türkenherrschaft in Siebenbürgen. Verfassungs­rechtliches Verhältnis Siebenbürgens zur Pforte 1541-1688 (Südosteuropäisches For­schungsinstitut Sektion Hermannstadt, Deutsche Abteilung 2, 1923). 17) Süleymän und Wesir Rüstern Pascha an Ferdinand, 1541 September 12-21, osma- nisch-türkisches Orig, und deutsche Übers.: HHStA Türk. Urk. 1541 September 12—21. Das Sultansschreiben wurde ediert von Anton C. Schaendlinger Die Schreiben Süley-

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