Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 38. (1985)

LAUBACH, Ernst: „Nationalversammlung“ im 16. Jahrhundert. Zu Inhalt und Funktion eines politischen Begriffes

46 Ernst Laubach die Franzosen ein „Concilio nációnál“ 261). Als die protestantischen Für­sten die ihnen während ihrer Naumburger Konferenz im Frühjahr 1561 überbrachte Einladung nach Trient unisono ablehnten, haben sie indessen nur ihre alten Einwände gegen ein päpstliches Konzil wiederholt, ohne vom Kaiser eine andere „nationale“ Veranstaltung zu fordern 262 *). Die Aussichtslosigkeit eines solchen Ansinnens an Ferdinand sowie die eigene theologische Uneinigkeit, die sie in Naumburg nicht zu überwinden ver­mochten, ließen das wohl als inopportun erscheinen. Infolge der offenen Hinwendung des Kurfürsten Friedrich von der Pfalz zum Calvinismus nahm die Zersplitterung der Protestanten in den näch­sten Jahren weiter zu, während die Katholiken nach dem erfolgreichen Abschluß des Tridentinums an Geschlossenheit gewannen. Bei der Vorbe­reitung auf den nächsten Reichstag (1566) stellten württembergische Theo­logen fest, Katholiken und Evangelische hätten sich nun so weit vonein­ander entfernt und letztere seien so uneinig, daß von einer Nationalver­sammlung“ keine Verständigung mehr zu erwarten sei26S * *). Dennoch ha­ben die protestantischen Stände in einer gemeinsamen Stellungnahme zur religiösen Situation im Reich dem Kaiser empfohlen, er möge, da ein „freies“ Universalkonzil zur Zeit nicht zu erreichen sei, „ein National Concilium zu ehester Gelegenheit congregieren und versamlen lassen“, um eine „Christliche Reformation in Teutscher Nation“ einzuleiten und die „rechte wahre Lehre“ vor dem Untergang zu bewahren, und möge ihm persönlich präsidieren, wie es Konstantin und Theodosius bei den alten Generalkonzilien getan hätten 264). In aller Deutlichkeit war hier das „Nationalkonzil“ als ein gegen den Papst gerichtetes Gremium zum Zweck einer eigenständigen Religionsregelung im Reich — natürlich im protestantischen Sinne — gemeint; der Akzent des Vorläufigen oder auch ein Generalkonzil Vorbereitenden, der dem Terminus „Nationalversamm­lung“ eigen war, fehlte. Geleitet wurde der so weitreichend erscheinende Vorstoß von dem Kalkül, Maximilian II., der als Sympathisant der neuen Lehre galt, zu einer Option für ihr Bekenntnis zu veranlassen und den „Geistlichen Vorbehalt“ zu erschüttern 265). Das einmalig offen formu­lierte Ansinnen an den Kaiser, sich gegen die katholische Position zu stel­2<n) Graf Luna an Philipp II., 1560 Dezember 10 Wien, in Colección de Docu- mentos inéditos para la historia de Espana 98 (Madrid 1891) 186. 262) Dazu Eduard R e i m a n n Die Sendung des Nunzius Commendone nach Deutschland im J. 1561 in Forschungen zur Deutschen Geschichte 7 (1867) 249 f; J e d i n Konzil von Trient 4/1 47 f. 263) Walter H o 11 w e g Der Augsburger Reichstag von 1566 (Neukirchen— Vluyn 1964) 115. 264) Lehmann De pace 1 90—103, die zitierte Passage auch bei Moser Teutsches Staatsrecht 3 252 f und bei H o 11 w e g Reichstag 1566 314 f. 265) vgl. die württembergischen Überlegungen, die H o 11 w e g Reichstag 1566 118 referiert; ferner Moriz Ritter Deutsche Geschichte im Zeitalter der Gegenreformation und des Dreißigjährigen Krieges 1 (Stuttgart 1889) 279.

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