Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 38. (1985)

LAUBACH, Ernst: „Nationalversammlung“ im 16. Jahrhundert. Zu Inhalt und Funktion eines politischen Begriffes

.Nationalversammlung“ im 16. Jahrhundert 39 vor deklarierten nämlich die Protestanten bei den Ausgleichsverhand­lungen in Linz und Passau eine .Nationalversammlung1 als noch verblie­bene Möglichkeit zur Überwindung der Glaubensspaltung im Reich218). Die Behandlung des Problems auf einem Reichstag war ihnen suspekt geworden: Dort werde man zu keiner gütlichen Einigung kommen, da sie die Erfahrung gemacht hätten, von der großen Zahl der geistlichen Fürsten regelmäßig überstimmt zu werden 219). Schon die erste Stellung­nahme zur Religionsfrage, die Moritz in Linz abgab, enthielt neben der Forderung, die gegenseitige Friedens- und Besitzstandsgarantie des Spey- rer Abschieds von 1544 zu wiederholen, die Empfehlung, ein „National- konzil“ oder ein Colloquium in Erwägung zu ziehen 22°). In Passau prä­zisierte Moritz, der Kaiser möge eine Nationalversammlung berufen, „da­rinnen die gelerte der h. schrift baiderseits gehört und selbst ainander guten cristlichen verstand und beschaid geben“221). Württembergische Papiere, die ins Vorfeld der Passauer Verhandlungen gehören und deren Inhalt dort auch vorgetragen worden ist 222), erlauben folgende Konkre­tisierung: gleichberechtigte Teilnahme der weltlichen neben den geistli­chen Ständen; gleiche Stimmenzahl für beide Konfessionsparteien; pari­tätisches Präsidium; paritätischer Sachverständigenausschuß zur Vorbe­reitung der Beschlüsse; Entscheidung auf der Grundlage von Bibel, ur- kirchlicher Praxis, Kirchenvätern und alten ökumenischen Konzilien; Si­cherstellung der Verbindlichkeit der Ergebnisse durch vorher abzuge­bende Erklärungen des Kaisers und der geistlichen Fürsten 223). Unklar bleiben der Abstimmungsmodus und die Führung der „vota decisiva“ 224). 218) Zu den Verhandlungen von Linz und Passau Quellen in Druffel Briefe 3 394ff; dazu Gerhard Bonwetsch Geschichte des Passauischen Vertrages von 1552 (Göttingen 1907); Walter Kühns Geschichte des Passauischen Ver­trages 1552 (Göttingen 1906); neuerdings Luttenberger Glaubenseinheit 577 ff, 651 ff. 219) Druffel Briefe 3 395 (Ziffer 5 im bayerischen Bericht über die Be­schwerden), 407, 485. 220) Ebenda 401. 221) Ebenda 485. Der entscheidende Terminus ist leider nicht wörtlich zitiert, doch in einer sächsischen Vorüberlegung (ebenda 454) steht „nationalversam- lung“. 222) Vgl. das württembergische Protokoll über die Passauer Beratungen eben­da 480 ff und Luttenberger Glaubenseinheit 660, der das Mainzer Proto­koll auswertet. 223) Zusammengestellt aus: drei Aufzeichnungen und Instruktionen in Brief­wechsel des Herzogs Christoph von Wirtemberg 4 Bde, hg. von Viktor Ernst (Stuttgart 1899—1907), hier 1 512 f, 554, 569; Jülichschen Artikeln ebenda 571 f; Vorschlag einer gemeinsamen Instruktion mehrerer vermittelnder Fürsten an die Kriegsfürsten bei Bernhard K u g 1 e r Urkunden zur Geschichte des Her­zogs Christoph von Wirtemberg und des Wormser Fürstentages, April und Mai 1552 in Württembergische Jahrbücher für Statistik und Landeskunde (1868) 417 ff (hierzu vgl. Bonwetsch Pass. Vertrag 78 Anm. 2). 224) Moritz’ Bemerkung legt nahe, daß die Reichsstände selbst die vota deci-

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