Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 38. (1985)

LAUBACH, Ernst: „Nationalversammlung“ im 16. Jahrhundert. Zu Inhalt und Funktion eines politischen Begriffes

38 Ernst Laubach tigung andeuten, ein „otro concilio“ zu berufen, aber als universale, nicht als nationale Veranstaltung213 214). Charakteristisch für seine ablehnende Einstellung ist auch jene Antwort, die er gegen Ende des Augsburger Reichstages dem die Verbindlichkeit des Interims anfechtenden Moritz von Sachsen erteilte: Man habe sich seinerzeit auf drei „cristliche weg“ verständigt, nämlich Konzil, Nationalversammlung, Reichstag, und jetzt sei man auf einem gut besuchten Reichstag beieinander, beschreite also den dritten2U). Der Wechsel auf dem päpstlichen Stuhl im Winter 1549/50 ermöglichte die zweite Trienter Tagungsperiode, legte also den „richtigsten und für- treglichsten“ Weg wieder frei; 1551 konnte Karl V. alle Reichsstände zur Teilnahme verpflichten215). Während der Gedanke einer nationalen Ver­anstaltung in dieser Phase in Deutschland kein Thema mehr war, wurde er in Frankreich vorübergehend aktualisiert, als König Heinrich II. An­fang 1551 für den Herbst des Jahres eine gesamtfranzösische Synode an­kündigte, die er auch als „Concile national“ bezeichnete216). Die Motive des französischen Königs sind hier nicht relevant. An seiner Berech­tigung, diese Versammlung unabhängig vom Papst auszuschreiben, hatte Heinrich keine Zweifel217), jeden Schismaverdacht wies er von sich. Aus seinen Äußerungen wird klar, daß ein französisches Nationalkonzil aus den Prälaten, Vertretern der Sorbonne und den Prinzen von Geblüt, also aus Geistlichen und Laien zusammengesetzt sein sollte, mithin ein wesentliches Element einer Nationalversammlung“ erfüllte. Als Aufgabe stellte Heinrich eine Reform der französischen Kirche, wofür es keines Generalkonzils bedürfe, — auch darin lag eine Parallele. Im Reich schien für eine Nationalversammlung“ nochmals eine Chance gegeben, als im Frühjahr 1552 nach der Niederlage Karls V. gegen die um Moritz von Sachsen gruppierte Fürstenopposition und nach der dadurch verursachten neuen Suspension des Konzils die Diskussion über die kon­fessionelle Spaltung in ihr vorletztes Stadium trat. Energischer als je zu­213) Instruktion für Mendoza (1547 August 23) in CT 11, ed. Georg Busch­bell (Freiburg 1937) 241 Z.20—22 und Z.46 ff. J e d i n Konzil von Trient 3 (Freiburg 1970) 103 und Rabe Reichsbund 191 sprechen von einem „Gegen­konzil“. 214) Druffel Briefe 3 94 f und Ranke Deutsche Geschichte 6 259. — Ähnlich ließ der Kaiser die Ablehnung des Antrags der Stadt Straßburg be­gründen, von der Einführung des Interims befreit zu werden (Corr. Straßburg 4 1080). 215) J e d i n Konzil von Trient 3 236. 216) Hierzu Marc V e n a r d XJne réforme gallicane? Le projet de concile na­tional de 1551 in Revue d’histoire de l’église de France 67 (1981) 201—208; vgl. auch Wolfgang P. Fischer Frankreich und die Wiedereröffnung des Konzils von Trient 1559—1562 (Münster 1972) 43 ff. 217) Berufung und Leitung von „nationalen“ Prälatenversammlungen durch den König hatten in Frankreich Tradition; vgl. Angermeier Reich und Kon­ziliarismus 540.

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